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Stadt Zülpich

Sachstand zum Kommunalen Wiederaufbauplan und zum Präventiven Hochwasser- und Starkregenschutz

Sachstand zum Kommunalen Wiederaufbauplan und zum Präventiven Hochwasser- und Starkregenschutz

a) Kommunaler Wiederaufbauplan der Stadt Zülpich

Bekanntermaßen hat die Stadt Zülpich als Folge der Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 Schäden an der kommunalen Infrastruktur von rd. 12,5 Mio. € hinnehmen müssen. 

Alle Schäden, die nachweislich in kausalem Zusammenhang mit dem Ereiggnis stehen, sind in den Kommunalen Wiederaufbauplan eingeflossen, der vom Rat der Stadt Zülpich verabschiedet wurde und in 10 Schadenskategorien insgesamt 59 Einzelmaßnahmen (gebietsbezogen z.T. gebündelt) ausweist. 

Mussten sich die städtischen Schadensbeseitigungen – mangels Förderzusage des Landes – zunächst vorrangig auf Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit beschränken, so hat sich die Situation seit Mitte Mai 2023 erfreulicherweise grundlegend geändert.

Grund hierfür war der Bewilligungsbescheid über eine „Billigkeitsleistung im Rahmen des Wiederaufbaus“, den Frau Ministerin Ina Scharrenbach Herrn Bürgermeister Hürtgen im Rathaus persönlich überreichte.

Da die Stadt Zülpich bereits im Vorfeld auf eigenes Risiko Fachbüros mit der Planung und Vorbereitung von Ausschreibungen beauftragt hatte, konnten schon kurze Zeit später zahlreiche Aufträge vergeben und Maßnahmen zum Wiederaufbau der Infrastruktur erfolgen.

Die Vielzahl der Einzelprojekte lässt es nicht zu, im Rahmen dieses Sachstandsberichts detailliert auf alle Maßnahmen einzugehen.

Von daher kann die nachfolgende Auflistung nur grob einen Überblick zu den wesentlichen Projekten geben.

Die Verwaltung wird aber in den kommenden Wochen und Monaten auf verschiedenen Plattformen immer wieder über aktuelle Entwicklungen informieren.

Zu den wesentlichen Schadenskategorien:

Schadenskategorie Gebäude (Schadensvolumen rd. 1 Mio. €)

  • Ersatzneubau für die Kindertagesstätte in Sinzenich (der Kindergarten wird an einen hochwassersicheren Standort verlegt und auf zwei Gruppen erweitert. 
    Angestrebt wird eine Fertigstellung bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2024/2025).
  • Schadensbeseitigungen an den Grundschulen in Wichterich und Sinzenich, an der Turnhalle Sinzenich sowie am Sportlerheim und am Feuerwehrgerätehaus in Nemmenich
    (die Arbeiten konnten zu einem Großteil bereits abgeschlossen werden).

Schadenskategorie Sportplätze (Schadensvolumen rd. 600.000 €)

  • Erneuerung der Sportplätze in Nemmenich (Naturrasensportplatz) und Sinzenich (Tennenplatz) 
    (Die Arbeiten in Sinzenich sind abgeschlossen; in der 31. KW wurden die Arbeiten in Nemmenich aufgenommen).
  • Behebung von Schäden am Kunstrasenplatz in Bessenich. 
    (Abgestimmt mit dem nutzenden Sportverein erfolgt in Kürze die Schadensbeseitigung)

Schadenskategorie Brücken (Schadensvolumen rd. 950.000 €)

  • Erneuerung von zwei Brücken und Abriss einer Brücke über den Rotbach in Schwerfen
    (aufgrund des bereits angelaufenen Ausschreibungsverfahrens ist bereits in den nächsten Wochen von einem Baustart auszugehen).

Schadenskategorie Straßen (Schadensvolumen rd. 3,3 Mio. €)

  • In zahlreichen Ortschaften (Bessenich, Bürvenich, Dürscheven, Linzenich/Lövenich, Mülheim-Wichterich, Nemmenich, Schwerfen, Sinzenich) stehen z.T. größere Straßenbereiche zur Instandsetzung bzw. Erneuerung an.
    (Die Auftragsvergaben an die Firmen H. & P. Schilles und Backes sind erfolgt. Auf Basis eines Bauzeitenplanes, der allerdings auch auf anstehende Maßnahmen von Ver- und Entsorgern Rücksicht nehmen muss, wurden die Arbeiten aufgenommen und werden die Schäden weitgehend bis zum Jahresende 2023 behoben).

Schadenskategorie Wirtschaftswege (Schadensvolumen rd. 3,0 Mio. €)

  • Ähnlich wie bei der Kategorie Straßen weisen auch die Wirtschaftswege in mehreren Ortschaften (Dürscheven, Enzen, Bürvenich, Eppenich, Juntersdorf, Oberelvenich, Niederelvenich, Schwerfen, Sinzenich, Ülpenich, Zülpich) kausal zum Flutereignis stehende Schäden in unterschiedlicher Größenordnung auf.
    (Die Auftragsvergaben an die Firmen J&M Strick und H. Nießen sind erfolgt, so dass nach einem abgestimmten Bauzeitenplan bis zum Frühjahr 2024 von der Beseitigung der durch ein Ing. Büro erhobenen Schäden ausgegangen werden kann).

Schadenskategorie Flutgräben / Wegeseitengräben (Schadensvolumen rd. 3,1 Mio. €)

  • Die durch die Flut im Stadtgebiet beschädigten und in ihrer Funktion eingeschränkten Gräben werden insbesondere über zwei Ausschreibungen und Vergabelose beseitigt.
    Das Los 1 bezieht sich auf die Gemarkungen Bessenich, Füssenich/Geich, Zülpich, Juntersdorf, Hoven/Floren, Merzenich, Schwerfen, Linzenich/Lövenich, Mülheim-Wichterich, Nemmenich, Ülpenich, Dürscheven und wurde an die Firma Backes vergeben.

Als Sofortmaßnahme wurden durch die Firma J&M Strick bereits vor einiger Zeit vordringliche Schäden an verschiedenen Stellen des Stadtgebietes behoben.

Für das Los 2 wird aktuell das Ausschreibungsverfahren vorbereitet. Es bezieht sich auf ergänzende Maßnahmen innerhalb des Stadtgebietes, die beim Los 1 noch keine Berücksichtigung gefunden haben.

(nachrichtlich: Losgelöst vom Wiederaufbauplan hat die Stadt Zülpich in den letzten Wochen für den Baubetriebshof einen Grabenbagger angeschafft und erfolgt künftig auf Basis eines Pflegekonzeptes permanent die Unterhaltung der im städtischen Verantwortungsbereich stehenden Gräben).

Schadenskategorien Bachläufe / Plätze und deren Ausstattung / Sonstiger Hochwasserschutz (Schadensvolumen rd. 440.000 €)

  • Hierbei handelt es sich um vergleichsweise kleinere Maßnahmen insbesondere an Böschungen und Brücken in den Ortschaften Bürvenich, Lövenich, Lüssem, Mülheim-Wichterich und Schwerfen, an Plätzen und Grünanlagen in Schwerfen, Füssenich und Sinzenich sowie zur Verbesserung einer Oberflächenwasserableitung in Dürscheven.

(nachrichtlich: Die Unterhaltungspflicht für die zahlreichen Bachläufe im Stadtgebiet Zülpich liegt regelmäßig beim Erftverband. Dieser hat nach der Flut Kontrollen durchgeführt und kommt hiernach zu dem Ergebnis, dass in keinem Gewässerabschnitt eine akute Hochwassergefahr erkennbar ist, da sich als Folge der Flut weder massive Aufstausituationen ergeben haben noch kritische Abflusshindernisse zu verzeichnen sind.

Dennoch wurden einige Ablagerungen identifiziert, die der Verband noch im Laufe des Jahres 2023 abbaggern wird (Rotbach Schwerfen / Notbach Nemmenich).


b) Präventiver Hochwasser- und Starkregenschutz

Nicht zuletzt die Unwetterkatastrophe vom Juli 2021 hat allen deutlich vor Augen geführt, dass dem Thema “Starkregen- und Hochwasserschutz“ ein hoher Stellenwert einzuräumen ist und daher alle Optionen zur Reduzierung des Risikos ausgeschöpft werden müssen.

Dabei steht außer Frage, dass entsprechende Konzepte sowohl lokale, kommunale als auch interkommunale Maßnahmen beinhalten müssen.

Der Erftverband, drei Kreise des Verbandsgebietes und zahlreiche Kommunen haben sich daher darauf verständigt, diese Aufgabenstellung interkommunal anzugehen.

Hierzu wurde unter der Federführung des Erftverbandes zwischenzeitlich eine Arbeitsgemeinschaft (“Hochwasser-Kooperation Erft“) durch Abschluss einer Öffentlich-Rechtlichen Vereinbarung manifestiert.

Ziel dieser Kooperation ist es, gemeindeübergreifend nachhaltige und wirkungsvolle Verbesserungen für den Hochwasserschutz zu entwickeln und diese letztlich dann auch umzusetzen.

Der Erftverband hat als Basis hierzu bereits eine umfangreiche Retentionsraumanalyse durchgeführt (Bestimmung denkbarer zusätzlicher Speicherstandorte – auch Beckenstandorte).

Die Verantwortlichkeit für Projekte mit überregionalem Charakter (z.B. Abschlag des Vlattener Baches in den Wassersportsee oder Hochwasserrückhaltebecken im Weingartener Tal vor Schwerfen) liegt dabei beim Erftverband.

Projekte die vorwiegend stadtgebietsbezogene Effekte haben, liegen bei der Stadt Zülpich.

Die Verwaltung hat hierzu bereits eine umfangreiche Sammlung an Ideen zusammengetragen, bei der auch Hinweise aus der Politik, der Bevölkerung, der Landwirtschaft und von Seiten der Ortsvorsteher Berücksichtigung fanden.

Dabei darf aber nicht unerwähnt bleiben, dass ein kommunales Konzept die Grundstückseigentümer natürlich nicht von der Verantwortung für den privaten Objektschutz entbindet.

Die Ideensammlung ist unter

für jedermann einsehbar. Die Maßnahmen sind nach Ortschaften gegliedert, grob beschrieben und zusätzlich kartographisch erläutert. Über ein angehängtes Webformular bietet sich die Möglichkeit, zusätzliche Hinweise und Ergänzungen einzubringen.

Das Maßnahmenpaket wird auf rechtliche und technische Umsetzbarkeit geprüft und über die Durchführung von Bürger-Workshops sicherlich ebenfalls noch zu ergänzen sein.

Letztlich umsetzbare Ideen sollen in ein Kommunales Hochwasserschutzkonzept einfließen.

Die Stadt Zülpich hat für diesen Prozess – unterstützt durch Fördermittel des Landes NRW – ein Planungsbüro beauftragt.

Das Büro wird in den nächsten Tagen seine Arbeit aufnehmen und zu Beginn eine erste Serie an Bürger-Workshops durchführen.

Die Termine und Veranstaltungsorte werden von der Stadt Zülpich zeitnah veröffentlicht.

Zur Erstellung eines ergänzenden Kommunalen Starkregenkonzeptes wird die Stadt Zülpich in Kürze ebenfalls einen Förderantrag bei der Bezirksregierung einreichen und soll ein vergleichbares Verfahren angestrebt werden.

Zu den beiden eingangs erwähnten und in der Zuständigkeit des Erftverbandes stehenden Schlüsselmaßnahmen für den Hochwasserschutz stellt sich die Situation aktuell wie folgt dar:

Abschlag des Vlattener Baches in den angrenzenden Wassersportsee

Nach Durchführung eines Scoping-Termins durch die Untere Wasserbehörde des Kreises Euskirchen (Genehmigungsbehörde) im Juni 2022 hat der Erftverband seine Planungen inzwischen so weit abgeschlossen, dass in den nächsten Tagen der Genehmigungsantrag eingereicht werden kann.

Hochwasserrückhaltebecken im Weingartener Tal vor Schwerfen

Hierzu hat der Erftverband eine umfangreiche Projektskizze angefertigt, die der Bezirksregierung Köln (Genehmigungsbehörde) zur Vorbereitung eines im Herbst 2023 geplanten Scoping-Termins dienen soll.

Die Erkenntnisse aus diesem Termin sollen dazu dienen, den Rahmen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die notwendigen weiteren Verfahrensschritte abzustecken.

Auf Initiative der Stadt Zülpich haben sich die Bezirksregierung Köln, der Kreis Euskirchen, der Erftverband und die Stadt Zülpich darauf verständigt, das anspruchsvolle Vorhaben als Modellprojekt in enger und regelmäßiger Abstimmung zu betreiben.

Es steht außer Frage, dass sich im Falle einer Genehmigungsfähigkeit mit diesen beiden - vor allem von der Stadt Zülpich eingeforderten - Schlüsselmaßnahmen weit über die Stadtgrenzen hinaus wirkungsvoller Hochwasserschutz erzielen ließe.

Erläuterungen und Hinweise

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