Rauchverbot in der Begegnungsstätte
Die Bürgerbegegnungsstätte gilt als Kultur- und Freizeiteinrichtung im Sinne des am 01.01.2008 in Kraft getretenen Nichtraucherschutzgesetz NRW .
Bitte habe Sie Verständnis dafür, dass das Rauchen in den Räumlichkeiten der Martinskirche somit nicht gestattet werden kann.
