Kanaldichtheitsprüfung

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Verpflichtung zur Prüfung von privaten Kanalleitungen bis zum 31.12.2015
 
Die Kommunen sind schon seit 1996 verpflichtet, die im öffentlichen Bereich verlegten Kanäle regelmäßig zu überprüfen. Seit dem Inkrafttreten des § 61 a Landeswassergesetz (LWG NRW) zum 31.12.2007 muss nun auch jeder Grundstückseigentümer in NRW seine Kanalhausanschlussleitungen erstmals bis zum 31.12.2015 auf Dichtigkeit untersuchen lassen. Diese Dichtheitsprüfung darf nur von einem zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.
Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen findet man im Internet unter: www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
Die Prüfung erfolgt mit einer TV-Kamera und kostet durchschnittlich etwa 300 Euro.
Vor Betrügern, die an der Haustür mit Sonderangeboten locken, wird ausdrücklich gewarnt.
Werden bei der Prüfung Schäden an den Leitungen festgestellt, müssen diese umgehend beseitigt werden. Es empfiehlt sich dabei mehrere Sanierungsangebote einzuholen. Auch eine Neuverlegung unter der Kellerdecke kann unter Umständen preiswerter sein, als den Boden aufzubrechen. Der Nachweis über die Dichtigkeit muss alle 20 Jahre erneuert werden.
 
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