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Kanaldichtheitsprüfung
Verpflichtung zur Prüfung von privaten Kanalleitungen bis zum 31.12.2015
Die Kommunen sind schon seit 1996 verpflichtet, die im öffentlichen Bereich verlegten Kanäle regelmäßig zu überprüfen. Seit dem Inkrafttreten des § 61 a Landeswassergesetz (LWG NRW) zum 31.12.2007 muss nun auch jeder Grundstückseigentümer in NRW seine Kanalhausanschlussleitungen erstmals bis zum 31.12.2015 auf Dichtigkeit untersuchen lassen. Diese Dichtheitsprüfung darf nur von einem zugelassenen Sachkundigen durchgeführt werden. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich zu dokumentieren.
Eine Liste der zugelassenen Sachkundigen findet man im Internet unter: www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/
Die Prüfung erfolgt mit einer TV-Kamera und kostet durchschnittlich etwa 300 Euro.
Die Prüfung erfolgt mit einer TV-Kamera und kostet durchschnittlich etwa 300 Euro.
Vor Betrügern, die an der Haustür mit Sonderangeboten locken, wird ausdrücklich gewarnt.
Werden bei der Prüfung Schäden an den Leitungen festgestellt, müssen diese umgehend beseitigt werden. Es empfiehlt sich dabei mehrere Sanierungsangebote einzuholen. Auch eine Neuverlegung unter der Kellerdecke kann unter Umständen preiswerter sein, als den Boden aufzubrechen. Der Nachweis über die Dichtigkeit muss alle 20 Jahre erneuert werden.
Weiterführende Links:
Google Street View
Google Street View - Informationen zum Widerspruch

1. Was bedeutet "Google Street View"?
Google Street View" ist ein Informationsdienst der Internetsuchmaschine Google, der in den Google-Dienst "Google Maps" "Street View" macht es möglich, sich virtuell durch vorher fotografierte Straßen zu bewegen. Um die Bilder zu erstellen, fährt ein Kraftfahrzeug mit einer auf dem Dach montierten Kamera durch die Straßen und nimmt einen Rundumblick auf. Nach Aufnahme der Bilder werden diese zu einem 360°-Panoramabild zusammengefügt. Dadurch ist es möglich, sich nicht nur die Straße in einer Richtung, sondern an jedem Standort in der Straße eine Rundumsicht dieser Stelle anzusehen.
2. Street View in Deutschland
In Deutschland werden bereits seit dem Jahre 2008 Aufnahmen für Google Street View gemacht. Google-Fahrzeuge waren bereits in allen Landkreisen und kreisfreien Städten, da es Ziel von Google ist, von allen öffentlichen Straßen Aufnahmen zur Verfügung zu stellen. In diesem Jahr (2010) werden im Wesentlichen nur noch Lücken gefüllt und Fahrten dort wiederholt, wo es technische Probleme mit dem Bildmaterial gab. Google kündigt auf seinen Internetseiten an, wo die nächsten Fahrten durchgeführt werden.
3. Ihr Widerspruchsrecht gegen Google Street View
Wer nicht möchte, dass sein Haus oder die von ihm bewohnte Wohnung durch Google im Internet abgebildet wird, kann einer entsprechenden Darstellung widersprechen. Google hat gegenüber den deutschen Datenschutzbehörden zugesagt, vor der Veröffentlichung von Abbildungen aus Deutschland eine Funktion zur Verfügung zu stellen, mit der jeder der Veröffentlichung einer Abbildung seines Hauses widersprechen kann. Google nimmt aber auch bereits vor Entwicklung der Funktion Widersprüche entgegen. Der Rat der Stadt Zülpich hat in seiner Sitzung am 10. Juni 2010 beschlossen, die Bürgerinnen und Bürger u.a. auf den Internetseiten der Stadt Zülpich auf dieses Widerspruchsrecht gegen Google aufmerksam zu machen. Das Widerspruchsrecht steht dabei sowohl den Eigentümern als auch den Mietern eines Objektes zu.
Auch wenn entsprechende Bilder derzeit im Internet noch nicht abrufbar sind, können Sie bereits jetzt Widerspruch gegen die Darstellung Ihrer Immobilie einlegen. Diesen Widerspruch richten Sie bitte an:
Auch wenn entsprechende Bilder derzeit im Internet noch nicht abrufbar sind, können Sie bereits jetzt Widerspruch gegen die Darstellung Ihrer Immobilie einlegen. Diesen Widerspruch richten Sie bitte an:
Google Germany GmbH
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Einen Muster-Widerspruch finden Sie hier als Download:
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
Einen Muster-Widerspruch finden Sie hier als Download:
Laut einer Pressemitteilung des Bundesverbraucherministeriums erklärten sich leitende Unternehmensvertreter von Google bereit, auch Sammelwidersprüche von Städten und Gemeinden mit den Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern zu akzeptieren. Laut Städte- und Gemeindebund NRW (Mitteilung vom 18.05.2010) können Kommunen Widerspruchsliste auslegen, in die Bürgerinnen und Bürger sich eintragen können. Die Listen werden dann von den Kommunen an Google weitergeleitet. Im Rathaus der Stadt Zülpich kann man sich im Bürgerbüro (Rathaus, Markt 21, 53909 Zülpich) in eine solche Liste eintragen. Sie können bereits ausgefüllte Widerspruchsvordrucke auch dort abgeben. Ebenso verfügen die Ortsvorsteher der Stadt Zülpich über Sammellisten.
Wichtig: Die Stadt bietet lediglich an, die Widersprüche über die ausliegende Liste zu sammeln und an Google Germany weiterzuleiten.
Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt Zülpich nicht Adressat der Widersprüche ist, sondern die Fa. Google selbst. Nachfragen zum Stand Ihres Widerspruches können daher nur von der Fa. Google beantwortet werden und nicht von der Stadt Zülpich.
4. Weitere Informationen (Links)
Auch Google Germany bietet über seine Internetseiten die Möglichkeit eines Widerspruches per E-Mail an.
Dies ist ein Ergebnis umfangreicher datenschutzrechtlicher Verhandlungen zwischen Google und dem zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.
Dies ist ein Ergebnis umfangreicher datenschutzrechtlicher Verhandlungen zwischen Google und dem zuständigen Hamburgischen Datenschutzbeauftragten.
Weitergabe der Altersjubiläen an Presse und Mitglieder kommunaler Vertretungskörperschaften
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
im Meldegesetz ist vorgeschrieben, dass Ihr Geburtstag nur dann weitergegeben werden darf, wenn Sie zuvor schriftlich Ihre Einwilligung zur Weitergabe gegeben haben (§ 35 Abs. 3 des Meldegesetzes)...
im Meldegesetz ist vorgeschrieben, dass Ihr Geburtstag nur dann weitergegeben werden darf, wenn Sie zuvor schriftlich Ihre Einwilligung zur Weitergabe gegeben haben (§ 35 Abs. 3 des Meldegesetzes)...
Zülpicher ImmobilienTage mit Energie- und Handwerkermarkt
Makler, Entwicklungsträger und Finanzierer zeigen den Weg zum Eigenheim
Günstige Immobilienpreise und niedrige Zinsen bieten Häuslebauern, Grundstücksinteressenten und Immobiliensuchenden gute Chancen, Wohneigentum günstig zu erwerben. Das wissen auch der Wirtschaftsförderer und die Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Zülpich.
Weiterlesen: Zülpicher ImmobilienTage mit Energie- und Handwerkermarkt
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