Informationen für Eigentümer von Wohngrundstücken zur Grundsteuerreform in NRW
Alle Grundstückseigentümer/innen müssen in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts beim Finanzamt abgeben. Ab Mai erhalten die betreffenden Personen ein individuelles Schreiben mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung verfügbar sind. Vom 01. Juli bis zum 31. Oktober 2022 muss die Feststellungserklärung dann digital beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden.
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