Inhalt anspringen

Stadt Zülpich

Anmeldung von privaten Veranstaltungen ab 50 Personen

Online-Formular

Die ab 01. Oktober 2020 gültige Coronaschutzverordnung sieht die Anmeldung von privaten Feiern aus herausragendem Anlass außerhalb des privaten Bereichs mit mindestens 50 Personen vor. Die Feierlichkeit muss mindestens drei Werktage vorher schriftlich bei der zuständigen Ordnungsbehörde angemeldet werden. 

Mit nachstehendem Formular haben Sie die Möglichkeit private Veranstaltungen der zuständigen Ordnungsbehörde zu melden. Alternativ können Sie auch eine E-Mail an  ordnungsamtstadt-zuelpichde mit allen notwendigen Informationen (Vor- und Nachname der verantwortlichen Person, Anschrift und Telefonnummer, Ort der Veranstaltung, Art der Veranstaltung und die voraussichtliche Teilnehmerzahl) schreiben oder telefonisch Kontakt zum Ordnungsamt aufnehmen (Tel. 02252-52280, Herr Storb).

Der oder die Verantwortliche hat eine Teilnehmerliste nach § 2a Absatz 1 (CoronaSchVO) aufzustellen und während der Veranstaltung zu aktualisieren.

Erläuterungen und Hinweise

Diese Seite teilen: