Demnach entfällt ab sofort die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf Kölnstraße, Münsterstraße, Guinbertstraße, Schumacherstraße, Adenauerplatz und Alemannenstraße in der Zülpicher Kernstadt.
Es sei jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die derzeit geltende Coronaschutzverordnung das Tragen einer Maske im Umkreis von zehn Metern von geöffneten Einzelhandelsgeschäften, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen vorschreibt.
Generell empfiehlt der Gesetzgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes aus bestimmten Gründen nicht möglich ist.