Die weltweite Corona-Krise hat nicht zuletzt auch massive Auswirkungen auf die Unternehmen und Beschäftigten der heimischen Wirtschaft. Die Tragweite der aus der Pandemie-Ausbreitung resultierenden Folgen kann dabei zum jetzigen Zeitpunkt seriös keiner konkret vorhersagen. Betroffen sind nahezu alle Branchen und Unternehmensgrößen. Verständlicherweise wachsen täglich auf allen Ebenen der Gesellschaft die Sorgen und muss daher versucht werden, Bürgerinnen, Bürgern und Unternehmen bei der Abfederung der negativen Auswirkungen schnell und unbürokratisch behilflich zu sein.
Exemplarisch sei nachfolgend auf einige Hilfsangebote hingewiesen:
- Bund und Land NRW sind bemüht, mit Hilfsprogrammen für Unternehmen in bisher noch nicht dagewesener Höhe zu unterstützen.
(u.a. 25-Milliarden EURO Rettungsschirm des Landes NRW / 40-Milliarden EURO Hilfsprogramm des Bundes für Kleinbetriebe, Freiberufler, Solo-Selbstständige und Gründer / Steuerliche Hilfsmaßnahmen zur Entlastung von Unternehmen aufgrund der aktuellen Lage / NRW-Soforthilfe 2020)
Details sind den laufend aktualisierten Informationsportalen von Bund und Land zu entnehmen. Zu nennen sind hier unter anderem:
www.wirtschaft.nrw/corona
(Öffnet in einem neuen Tab) www.finanzverwaltung.nrw/steuererleichterungen-aufgrund-der-auswirkungen-des-coronavirus (Öffnet in einem neuen Tab)
www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020 (Öffnet in einem neuen Tab) - Der Kreis Euskirchen hat eine Hotline und eine Mailadresse, an die sich betroffene Unternehmen aller Kreiskommunen mit Fragestellungen wenden können, eingerichtet.
Hotline: 02251-15680
Mailadresse: wirtschaftsfoerderung_coronakreis-euskirchende
- Bis die zahlreichen, insbesondere von Bund und Land angeschobenen Maßnahmen greifen, wendet die Stadt Zülpich aufgrund der außergewöhnlichen Notlage bei der Fälligkeit städtischer Abgaben (Steuern / Gebühren) bereits seit einigen Wochen generell eine bürger- und unternehmerfreundliche Verfahrensweise an. In begründeten Einzelfällen wird der Vollzug anstehender Forderungen bis auf Weiteres zinslos gestundet.
Wenn sich im laufenden Jahr Gewinneinbrüche abzeichnen, besteht für Unternehmen und Gewerbetreibende darüber hinaus die Möglichkeit, auch bei der Stadt Zülpich einen Antrag auf Anpassung/Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen zu stellen. (Vorrangig sollten diese Anträge allerdings bei der originär zuständigen Finanzbehörde eingereicht werden.)
Entsprechende Anträge werden im Rathaus unbürokratisch bearbeitet und sind formlos an das „Servicebüro für Steuern und Gebühren“ zu richten:
Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen können insbesondere betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende darüber hinaus um Aussetzung der Vollstreckung bitten.
Im vergangenen Jahr 2020 wurde auf die Erhebung etwaiger Sondernutzungsgebühren für alle Restaurantbesitzer sowie anderweitiger Gastronomiebetriebe verzichtet. Zusätzlich wurde den Betreibern die Erweiterung der Außengastronomie (soweit möglich) selbst überlassen, um den Vorgaben der Coronaschutzverordnung gerecht zu werden. Ob sich dies im laufenden Kalenderjahr fortsetzt, wird sich in naher Zukunft herausstellen.
Ferner hält die Stadt Zülpich bis auf weiteres eine Corona-Hotline und eine Corona-Mailadresse vor, an die man sich mit Fragen, Hinweisen oder auch Anregungen wenden kann.
Es wäre unseriös, über dieses Angebot Hilfen, für alle denkbaren Bedürfnisse und Themen zu versprechen. Allerdings kann zugesichert werden, dass das Rathaus zumindest ein „offenes Ohr“ für Ihre Anliegen hat und im Rahmen bestehender Möglichkeiten an Ihrer Seite steht.
Corona-Hotline | Tel.: 02252-52243 | Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr Freitag 8.30 Uhr bis 13.00 Uhr |
Corona-Mailadresse | coronastadt-zuelpichde | rund um die Uhr |