Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und zur Änderung weiterer Gesetze (Kitafinanzhilfenänderungsgesetz – KitaFinHÄndG), mit dem unter anderem der Kinderfreizeitbonus geregelt wird, am 25.6.2021 zugestimmt (siehe auch Aktuelle Meldung vom 21.06.2021).
Das BMI hat in Absprache mit dem BMFSFJ die folgenden Informationen im Zusammenhang mit der Beantragung des Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse herausgegeben, um den in Frage kommenden Wohngeldhaushalten einen möglichst einfachen Zugang zum Kinderfreizeitbonus zu ermöglichen.
So erhalten Sie den finalisierten Antrag auf den Kinderfreizeitbonus als beschreibbares pdf-Dokument.
Der Antrag ist ab 01.07.2021 auf der Internetseite der Familienkasse:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus (Öffnet in einem neuen Tab)
Dort finden sich auch weitere allgemeine Informationen rund um das Thema Kinderfreizeitbonus.
Der ausgefüllte Antrag kann zusammen mit den entsprechenden Nachweisen darüber, dass das betreffende Kind im August 2021 Sozialhilfe bezieht bzw. beim Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, entweder per Post direkt an die jeweils zuständige Familienkasse oder per E-Mail an die zentrale E-Mail-Adresse Kinderfreizeitbonusarbeitsagenturde geschickt werden. Antragstellende, die das Kindergeld nicht von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten, müssen außerdem noch einen Nachweis über die Festsetzung des Kindergeldes für August 2021 beifügen.
Die E-Mail-Adresse soll nur für die Übersendung von Anträgen – im besten Fall unter Verwendung des Antragsformulars – verwendet werden.
Die zuständige Familienkasse kann regelmäßig dem letzten Kindergeldbescheid entnommen werden. Für den Fall, dass die Antragstellenden ihr Kindergeld nicht von der Familienkasse der BA bekommen oder den Kindergeldbescheid nicht zur Hand haben, ist auf der Internetseite der Dienststellenfinder der BA
verlinkt. Über die Eingabe der Postleitzahl kann so die zuständige Familienkasse ermittelt werden.
Für allgemeine Fragen rund um den Kinderfreizeitbonus steht Beziehenden von Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe ab 01.07.2021 eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.
Eine explizite Frist zur Stellung des Antrags auf Gewährung des Kinderfreizeitbonus besteht nicht, jedoch sollte eine baldmögliche Antragstellung erfolgen.
Bitte nutzen Sie diese Informationen, um Haushalte mit Kindern unter 18 Jahren auf die Existenz des Kinderfreizeitbonus aufmerksam zu machen.