Der Kreis Euskirchen hat am Dienstag den fünften Werktag in Folge laut Robert-Koch-Institut die Inzidenz von 100 unterschritten und verlässt damit ab Donnerstag, 20. Mai die Bundesnotbremse. Im Kreis Euskirchen gelten dann wieder die Regelungen der Coronaschutzverordnung NRW. Was dann erlaubt ist und was nicht ist der obigen Übersicht zu entnehmen.
Die Bundesnotbremse tritt dann wieder in Kraft, wenn im Kreis Euskirchen an drei Tagen in Folge die vom Robert-Koch-Institut ermittelte 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, wobei Sonn- und Feiertage - anders als bei den Lockerungen - mitzählen. Ab dem übernächsten Tag nach Ablauf der drei Tage würden dann wieder die Regelungen der Bundesnotbremse gelten.