Mit der vom Kreis Euskirchen veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Umsetzung von Schutzmaßnahmen, die der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf Kreisgebiet die-en, gelten auch für die Stadt Zülpich seit Mittwoch, 28.10.2020 verstärkte Schutzmaßnahmen. Aufgrund der dynamischen Entwicklung hinsichtlich der Entwicklung der Corona-Pandemie gilt ab sofort in folgenden öffentlichen Außenbereichen im Stadtgebiet die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung:
- Kölnstraße
- Münsterstraße
- Guinbertstraße
- Schumacherstraße
- Adenauerplatz
- Alemannenstraße
Generell empfiehlt der Gesetzgeber das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn die Einhaltung des Mindestabstandes aus bestimmten Gründen nicht möglich ist.