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Stadt Zülpich

Hilfspaket für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen

Die Bundesregierung hat angekündigt, Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen mit der Auszahlung von Überbrückungsgeldern und direkter Hilfe zum Lebensunterhalt über die kommenden Wochen und Monate zu helfen.

Dieses Hilfspaket soll sich an notleidende Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten sowie Einzelunternehmer richten und insgesamt etwa 40 Milliarden EURO zur Verfügung stellen (10 Milliarden EURO als direkte Zuschüsse, der Rest von 30 Milliarden EURO als Darlehen)

Es ist vorgesehen, die finanziellen Hilfen schnell und unbürokratisch zur Auszahlung zu bringen. Im Nachhinein plant der Bund dann zu überprüfen, ob die Unterstützung im konkreten Fall tatsächlich berechtigt war. Andernfalls dürfte eine Umwandlung des Zuschusses in ein Darlehen in Betracht kommen.

Die Eckpunkte des Paketes wurden am vergangenen Donnerstag im Corona-Ausschuss des Bundeskabinetts verabschiedet und sollen im Lauf dieser Woche beschlossen werden.

Aktuell stehen u.a. in Rede:
• direkte Zuschüsse in Höhe von
       > 9.000 Euro (für Betriebe bis 5 Mitarbeiter)
       > 15.000 Euro (für Betriebe bis 10 Mitarbeiter)

Das Land NRW hat angekündigt, diese Soforthilfen des Bundes zu ergänzen und 
• direkte Zuschüsse in Höhe von 
       > 25.000 Euro an Unternehmen mit 10 bis 50 Beschäftigten zu gewähren.

Zurzeit laufen bei Bund und Land Abstimmungen zur Ausgestaltung der Programmrichtlinien und zur Festlegung der Antragsverfahren.

Bereits in der vorletzten Woche hatte der Bund einen Schutzschirm für Unternehmen auf den Weg gebracht, der höhere Garantien für Kredite, verbesserte Bürgschaftsbedingungen, steuerliche Liquiditätsmaßnahmen und nicht zuletzt eine Flexibilisierung der Kurzarbeiterregelungen umfasst.

Das nun anstehende Hilfspaket soll vor diesem Hintergrund eine „Solidaritätslücke für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige“ schließen.

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