Allgemeines zur Abfallentsorgung (u.a. Download des Abfallkalenders) Die Stadt Zülpich betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Zülpich als öffentliche Einrichtung. Weiterlesen: Allgemeines zur Abfallentsorgung (u.a. Download des Abfallkalenders)
Entsorgung von Altglas Durch den Einsatz von Altglas können bei der Glasherstellung nicht nur Rohstoffe, sondern auch beachtliche Mengen Energie eingespart werden. Zum Altglas gehören Flaschen, Konservengläser und Marmeladengläser. Nicht dazu gehören zum Beispiel: Keramik, Porzellan, Trinkgläser oder aber auch Fensterglas. All dies gehört in die Restmülltonne! Weiterlesen: Entsorgung von Altglas
Einsammeln und Befördern von Schadstoffen aus Haushaltungen und Schulen Die Einsammlung von in Haushaltungen und Schulen anfallenden Schadstoffen erfolgt zu festgesetzten Terminen. Diese Sammlungen werden sowohl mobil als auch stationär durchgeführt. Weiterlesen: Einsammeln und Befördern von Schadstoffen aus Haushaltungen und Schulen
Einsammeln und Befördern von Restmüll Bei den Abfallgefäßen für Restmüll handelt es sich um so genannte „Eigentumsgefäße“.Der Kaufpreis für ein 80 l oder 120 l Gefäß beträgt 53,54 €; für ein 240 l Gefäß zahlen Sie 59,50 €. Die Rechnung erhalten Sie von der Firma Schönmackers. Die Behälter müssen mit einem Transponder versehen sein. Weiterlesen: Einsammeln und Befördern von Restmüll
Alte Medikamente richtig entsorgen - Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen informiert Viel zu oft gelangen Medikamente über Waschbecken und Toiletten in die Gewässer. Diese werden dadurch unnötig belastet. Alte und nicht mehr benötigte Medikamente gehören in die graue Restmülltonne. Die „graue Tonne“ ist der einfachste und umweltverträglichste Weg nicht mehr benötigte Medikamente zu entsorgen. Der Hausmüll wird Müllverbrennungsanlagen zugeführt, wo die arzneilichen Wirkstoffe so umgewandelt werden, dass kein schädlicher Eintrag mehr in die Umwelt erfolgen kann. Weiterlesen: Alte Medikamente richtig entsorgen - Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen informiert
Einsammeln und Befördern von Bioabfällen Bei den Abfallgefäßen für Biomüll handelt es sich um so genannte „Eigentumsgefäße“.Der Kaufpreis für ein 80 l oder 120 l Gefäß beträgt 53,54 €; für ein 240 l Gefäß zahlen Sie 59,50 €. Die Rechnung erhalten Sie von der Firma Schönmackers. Weiterlesen: Einsammeln und Befördern von Bioabfällen
Einsammeln und Befördern von sperrigen Grün- und Gartenabfällen Die Abholung der Weihnachtsbäume erfolgt im Januar und muss nicht angemeldet werden. Den Termin finden Sie im Abfallkalender. Die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle erfolgt dreimal jährlich und bedarf der Anmeldung. Wenn Sie sperrige Grün- und Gartenabfällen zur Entsorgung anmelden möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Firma Schönmackers auf. Weiterlesen: Einsammeln und Befördern von sperrigen Grün- und Gartenabfällen
Einsammeln und Befördern von Altpapier Die Entsorgung von Altpapier erfolgt durch die im Stadtgebiet Zülpich ansässigen Vereine oder karitative Vereinigungen. Seitens der Firma Schönmackers werden entsprechende Sammelfahrzeuge zur Verfügung gestellt, wobei die Gestellung von Personal durch die sammelnden Vereine oder Einrichtungen erfolgt. Weiterlesen: Einsammeln und Befördern von Altpapier
Abfallverbrennung Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Anlagen -insbesondere Verbrennen im Freien- Weiterlesen: Abfallverbrennung
Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektroschrott Manche Dinge sind einfach zu groß oder zu sperrig, um über die normale Restmülltonne entsorgt zu werden. Sie zählen daher zum Sperrmüll und werden separat entsorgt.Sperrmüll wird nur nach vorheriger Anmeldung – nicht ohne ausdrückliche Terminbestätigung - abgeholt.Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Firma Schönmackers Weiterlesen: Einsammeln und Befördern von Sperrmüll und Elektroschrott
Einsammeln und Befördern von wildem Müll Die Beseitigung und ordnungsgemäße Entsorgung von verbotswidrigen Abfallablagerungen (s. g. wilder Müll) von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken fällt in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Entsorgungsträgers. Weiterlesen: Einsammeln und Befördern von wildem Müll