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Stadt Zülpich

Auskunftssperre (melderechtlich)

Das Meldegesetz von Nordrhein-Westfalen sieht die Möglichkeit vor, dass in bestimmten Fällen eine Auskunftssperre in das Melderegister eingetragen werden kann die eine Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte verhindert.

Beschreibung

Voraussetzung für die Eintragung einer Auskunftssperre ist, dass der Betroffene der Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen kann.

Die Auskunftssperre ist schriftlich (formlos) unter Darlegung der Gründe im Bürgerbüro zu beantragen. Vorhandene Beweismittel (z.B. Zeugenaussagen, polizeiliche Bestätigungen, ärztliche Bescheinigungen) sind beizufügen. Die Meldebehörde entscheidet über die Einrichtung oder Ablehnung einer Auskunftssperre durch Bescheid.

Erläuterungen und Hinweise

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