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Stadt Zülpich

Pässe / Personalausweise

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Beschreibung

Wenn Sie ab dem 1. November 2010 einen Personalausweis beantragen, erhalten Sie die neue Ausweiskarte im praktischen Scheckkartenformat. Neu ist, dass die aufgedruckten Daten im neuen Personalausweis auch digital abgelegt sind. Zusätzlich werden das Passfoto und die Fingerabdrücke digital gespeichert.

Weitere Fragen zum neuen Personalausweis beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgebüros gern. Außerdem stehen Ihnen Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite  www.personalausweisportal.de (Öffnet in einem neuen Tab) zur Verfügung. Zusätzlich können Sie sich auch an die Hotline des Bürgerservice (Telefonnummer: 0180-1-33 33 33, Montag bis Freitag von 7 – 20 Uhr erreichbar, Kosten: 3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 ct/Minute aus dem Mobilnetz) wenden.

Erläuterungen und Hinweise

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