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Stadt Zülpich

Reisepässe

Seit November 2005 werden in Deutschland elektronische Reisepässe ausgegeben. Im ePass sind sogenannte biometrische Daten in einem Chip gespeichert.

Beschreibung

Seit dem 01. November 2007 werden für Reisepässe auch Fingerabdrücke erfasst, die bei der Beantragung des Reisepasses mit Hilfe von Scannern aufgenommen werden. Für Kinder werden die Fingerabdrücke ab dem vollendeten 6. Lebensjahr in den ePass aufgenommen

Eine persönliche Vorsprache ist bei Antragstellung zwingend erforderlich, da bei der Beantragung die Unterschrift geleistet und die Fingerabdrücke erfasst werden müssen.

Für den ePass, wird eine neue Art Passfoto benötigt. Das Lichtbild für den ePass wird nicht im Halbprofil, sondern frontal aufgenommen. Für Fotografen und Passbehörden stehen eine neue Foto-Mustertafel und Passbildschablonen zur Verfügung, um ePass-Lichbilder auf ihre Biometrietauglichkeit zu überprüfen.

Der ePass wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. 3 Wochen.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de (Öffnet in einem neuen Tab)) nachlesen.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Zülpich
  • Bei der Antragstellung eines ePasses für Minderjährige:
  • eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten muss vorliegen
  • die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich

Erläuterungen und Hinweise

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