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Stadt Zülpich

Vorläufiger Reisepass

Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist seit dem 01.11.2007 nur noch dann möglich, wenn ein Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Beschreibung

Der vorläufige Reisepass wird sofort durch das Bürgerbüro ausgestellt und ist 1 Jahr gültig.

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de (Öffnet in einem neuen Tab)) nachlesen.

Voraussetzungen

  • Der Antragsteller besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Der Antragsteller muss persönlich erscheinen
  • Der Antragsteller hat seinen Hauptwohnsitz in Zülpich
  • Bei der Antragstellung eines vorläufigen Reisepasses für Minderjährige:
  • eine schriftliche Zustimmung der Sorgeberechtigten muss vorliegen
  • die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich

Erläuterungen und Hinweise

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