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Stadt Zülpich

Informationen zur Entsorgung von Bauschutt und zum vereinfachten Nachweis für Spenden im Katastrophenfall

Entsorgung von Bauschutt

Um die von der Unwetterkatastrophe Betroffenen auch hinsichtlich des anfallenden Bauschutts mit einer ortsnahen Entsorgungsmöglichkeit unterstützen zu können, arbeitet die Stadt Zülpich zurzeit mit der Abfallwirtschaftsbehörde des Kreises Euskirchen an einer Lösung. Es wird aus heutiger Sicht davon ausgegangen, dass in der kommenden Woche die Voraussetzungen für ein entsprechendes Angebot geschaffen werden können.


Steuererklärung: Vereinfachter Nachweis für Spenden im Katastrophenfall

Das Finanzministerium des Landes NRW hat darüber informiert, dass auch für Spenden im Rahmen der Unwetterkatastrophe vom 14.1/15.07.2021 ein vereinfachtes Nachweisverfahren gegenüber den Finanzbehörden Anwendung findet.

Entsprechende Spenden müssen in der Steuererklärung nicht mit einer amtlichen Zuwendungsbestätigung – umgangssprachlich auch Spendenbescheinigung genannt – nachgewiesen werden.

Es genügt – unabhängig von der Spendenhöhe – ein vereinfachter Nachweis, z.B. der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. Kontoauszug oder PC-Ausdruck bei Online-Banking).

Voraussetzung hierzu ist aber, dass die Einzahlung auf einem für diesen Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto einer inländischen, juristischen Person des öffentlichen Rechts, einer inländischen Dienststelle oder eines inländischen, amtlich anerkannten Verbandes der freien Wohlfahrtspflege (also auch das Spendenkonto „Zülpich hält zusammen“ der Stadt Zülpich) erfolgt.

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