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Stadt Zülpich

Soforthilfen zur Hochwasserkatastrophe

Anträge können ab sofort gestellt werden - Alle Informationen zum Antragsverfahren

Die Landesregierung stellt unbürokratische und schnelle Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, Landwirte und Kommunen in Höhe von 200 Millionen Euro bereit. Das hat das Landeskabinett am Donnerstag, 22. Juli 2021, in einer Sondersitzung beschlossen.

Die Soforthilfen nach den v.g. Richtlinien können ab sofort bei der Stadt Zülpich beantragt werden. 

Hierzu sind die Vordrucke des Landes NRW (siehe untenstehende Links) zu verwenden. 

Bei Fragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung unter folgenden Rufnummern gerne zur Verfügung:

Für Privatpersonen: 02252 52250 oder 02252 52247 

Für Unternehmen - auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe -, Gewerbetreibende sowie freiberuflich und selbständig Tätige: 02252 52220 

Besetzt sind die Rufnummern bis auf Weiteres von Montag – Samstag zwischen 08:30 und 20:00 Uhr. 

Die Anträge können per E-Mail (stadtkassestadt-zuelpichde), auf dem Postweg oder persönlich im Rathaus zu den üblichen Öffnungszeiten eingereicht werden. 

Die Auszahlung der Soforthilfen erfolgt regelmäßig als Überweisung. Für Hilfeleistungen an Privatpersonen ist grundsätzlich aber auch die Ausstellung von Barschecks denkbar. Für diesen Fall ist unter der v.g. Rufnummer vorab mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung ein Termin im Rathaus zu vereinbaren. 

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  • Hermann auf Pixabay
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