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Stadt Zülpich

Frische Luft in Zülpichs Klassenräumen

Die Stadt Zülpich hat Klassen- und Gruppenräume in Schulen und Kitas mit CO2-Ampeln ausgestattet. Zum Start ins neue Schuljahr sind 142 „LuftLichter“ verteilt worden.

Das LuftLicht zeigt an, wann es Zeit wird zum Lüften

Der Großteil der Zülpicher Schulen und Kindergärten startet mit einer neuen Technik für saubere Luft in den Klassen- und Gruppenräumen ins neue Schuljahr 2021/2022. Die Stadt Zülpich hat jetzt Schulen und Kindergärten im Stadtgebiet mit insgesamt 142 sogenannten CO2-Ampeln ausgestattet. 

Das „LuftLicht“ der Firma Latai GmbH, einem Start-Up-Unternehmen aus München, ist eine CO2-Ampel zur Reduktion von Corona-Infektionen durch rechtzeitiges Lüften in Räumen aller Art. Es misst über einen integrierten NDIR-Messsensor den Kohlenstoffdioxid (CO2)-Gehalt in der Umgebungsluft. Über den Lichtkegel und die eingebauten LEDs wird der aktuelle CO2-Gehalt in verschiedenen Farbstufen angezeigt. Bis zu einem Wert von 999 ppm CO2-Konzentration im Raum zeigt die Ampel grünes Licht. Zum Vergleich: die normale CO2-Konzentration in der Außenluft beträgt durchschnittlich 400 ppm. Zwischen einer Konzentration von 1000 bis 1999 ppm leuchtet das LuftLicht gelb, über 2.000 ppm dann rot. Somit also höchste Zeit zum Lüften! 

Bürgermeister Ulf Hürtgen ist froh über diese Anschaffung: „Es sind nun alle Klassenräume in Schulen und Gruppenräume in Kindergärten im Stadtgebiet entweder mit einem Luftfiltergerät oder einer CO2-Ampel ausgestattet worden. So ist stets eine saubere Luftqualität in allen Räumen gewährleistet“, so Hürtgen. 

Neben der Warnfunktion der CO2-Ampeln, die dafür sorgt, dass durch aktives Lüften die Virenlast in Innenräumen gesenkt wird, sorgt der Melder auch generell für eine bessere Luftqualität und trägt somit zu einer besseren Konzentrationsfähigkeit bei Schülerinnen, Schülern und Kindergartenkindern bei.

Neben dem Einsatz der Luftfiltergeräte ist der Einsatz der CO2-Ampeln ein bedeutender Schritt hin zum Schutz von Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften und Erzieherinnen und allen, die im Schul- und Kindergartendienst tätig sind.

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