Ziel des Messprogrammes 2019/2020 war es, eine aussagekräftige Datenbasis für die mögliche Ausweisung von Radon-Vorsorgegebieten in Nordrhein-Westfalen gemäß § 121 Strahlenschutzgesetz zu schaffen. Nach derzeitigem Kenntnisstand besteht in Nordrhein-Westfalen keine Notwendigkeit, Radon-Vorsorgegebiete auszuweisen.
Mit den Radon-Bodenluftmessungen in den Jahren 2021/2022 wird das Messstellennetz in Nordrhein-Westfalen erheblich verdichtet. Damit wird eine noch bessere Datenbasis geschaffen, um eine mögliche Gefährdung der Bevölkerung durch Radon sicher beurteilen zu können.
Was ist Radon?
Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht auf natürliche Weise im Untergrund beim Zerfall von natürlich vorkommenden radioaktiven Stoffen. Von dort gelangt es in die Umgebungsluft. Sammelt sich das Gas in Räumen an, kann das zu einem Gesundheitsrisiko werden.