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Stadt Zülpich

Allgemeinverfügung der Stadt Zülpich zu Verzicht der Ausübung städtischen Vorkaufsrechts

Allgemeinverfügung der Stadt Zülpich vom 22.01.2024 zu Verzicht der Ausübung städtischen Vorkaufsrechts nach § 31 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) beim Kauf von Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)

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