Allgemeinverfügung der Stadt Zülpich zu Verzicht der Ausübung städtischen Vorkaufsrechts
Allgemeinverfügung der Stadt Zülpich vom 22.01.2024 zu Verzicht der Ausübung städtischen Vorkaufsrechts nach § 31 des nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetzes (DSchG NRW) beim Kauf von Recht nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und dem Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)