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Stadt Zülpich

Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2022/2023

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15.02.2005 zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.08.2021 werden am 1. August 2022 die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom

01.10.2015 bis 30.09.2016

geboren sind.

Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Kinder, die schulpflichtig werden, werden gebeten, ihr Kind zur Schulaufnahme bei der jeweiligen Grundschule anzumelden. Hierbei ist die Anmeldefrist bzw. der Anmeldetermin der jeweiligen Grundschule unbedingt einzuhalten.

Bei der Anmeldung sollen die Kinder – außer bei der Chlodwig-Schule - bereits mitgebracht werden. Es sind die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch der Eltern sowie ein Passbild mitzubringen.

Falls Sie vom Schulverwaltungsamt der Stadt Zülpich noch nicht angeschrieben wurden, bitte ich Sie, sich telefonisch unter der Telefonnummer (0 22 52) 52-268 zu melden.

Da seit dem Schuljahr 2008/2009 die Grundschulbezirke in Zülpich aufgehoben sind,  besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ihr Kind an einer Grundschule Ihrer Wahl anzumelden.

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

Voraussetzung für die Anmeldung und Aufnahme Ihres Kindes ist, dass an der „Wunschgrundschule“ noch freie Plätze vorhanden sind.

Der Schulträger (in diesem Falle die Stadt Zülpich) übernimmt nur die Schülerfahrkosten oder den Schülertransport bis zur nächstgelegenen Grundschule.

Gemäß der Schülerfahrkostenverordnung ist nächstgelegene Schule die Schule, die mit dem geringsten Aufwand an Kosten und einem zumutbaren Aufwand an Zeit erreicht werden kann und deren Besuch schulorganisatorische Gründe nicht entgegenstehen.

Sollten Sie sich für eine andere als die nächstgelegene Schule entscheiden, müssen Sie als Erziehungsberechtigte die Beförderung selber sicherstellen.


Für die Anmeldung der Schulneulinge sind folgende Termine festgesetzt:





Zülpich, den 19.08.2021

Der Bürgermeister
Im Auftrag 

gez. Gall

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