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Stadt Zülpich

Bebauungsplan Nr. 11/7 Zülpich „Schul-und Sportzentrum“

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB zur 9. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 11/7 Zülpich „Schul-und Sportzentrum“

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie der Stadt Zülpich hat in
seiner Sitzung am 23.05.2019 den Beschluss zur Erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB in
Verbindung mit § 3 Abs. 2 u. § 4 Abs. 2 BauGB zur 9. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplans Nr. 11/7 Zülpich „Schul-und Sportzentrum“ gefasst.
Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf der o.g. Bauleitplanänderung die
Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. §§ 3 Abs. 2 u. 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung wird in der Zeit von
Montag, den 24.06.2019
bis einschl. Freitag, den 26.07.2019
im Rathaus der Stadt Zülpich, Markt 21, II. OG, Zimmer 210 während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
und zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr
ausgelegt.

Der Geltungsbereich der o.g. Bauleitplanänderung kann dem beiliegenden Lageplan
entnommen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben
werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der
Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ziel der Bauleitplanung:
Zielsetzung der Bebauungsplanänderung ist in erster Linie die Schaffung der
planungsrechtlichen Grundlage für die beiden anstehenden, mit Städtebaufördermitteln
bezuschussten Baumaßnahmen „Schulcampus“ und „Multifunktionssporthalle“, im Schulund
Sportzentrum der Stadt Zülpich.
Außerdem wird die Option auf den Bau eines zusätzlichen Schulgebäudes am Keltenweg
ermöglicht.
Im Zuge der geplanten Realisierung des Schulcampus wird die bisherige Blayer Straße in den
Campus integriert und durch die neue Blayer Straße, die außen um das Schulzentrum
herumgeführt werden soll, ersetzt. Durch diese neue Erschließung kann in einem Teilbereich
der bisherigen Reservefläche hinter der Realschule eine neue Wohnbebauung in Form von
Mehrfamilienhäusern entstehen.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Immissionsschutzgutachten Graner+Partner Ingenieure
Durch das Büro Graner+Partner Ingenieure wurde ein Immissionsschutzgutachten mit
folgendem Ergebnis erarbeitet:
Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass an den geplanten Baufenstern Beurteilungspegel von
L kleiner 53 dB(A) außerhalb der Ruhezeit und L =53 dB(A) innerhalb der Ruhezeit zu
erwarten sind. Somit werden die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV werktags und
sonntags sowohl außerhalb als auch innerhalb der Ruhezeiten unterschritten, also eingehalten.
Darüber hinaus ist festzustellen, dass durch den geplanten Straßenneubau und die weiteren 60
Stellplätze die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV ebenfalls unterschritten, also
eingehalten werden. Somit können die weiteren Planungen im Einklang mit den
Anforderungen an den Schallimmissionsschutz weitergeführt werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB wurde mehrere
Stellungnahmen zu umweltrelevanten Themenbereichen abgegeben:
zwei Anwohner Königsberger Straße sowie 160 weitere Unterzeichner
eingeschränkte Befahrbarkeit nur für Anlieger im Bereich Kettenweg/Blayer
Straße/Keltenweg/Nemmenicher Weg wurde aufgehoben,
bestehendes Tempolimit (30 km/h) wurde in Vergangenheit nicht kontrolliert, deshalb
Missachtung der Höchstgeschwindigkeit; Absperrung Blayer Straße hat Durchgangsverkehr
gekappt und Schulweg sicherer gemacht; neue Blayer Straße bringt erhöhtes
Verkehrsaufkommen, Gefährdungen von Personen, unkontrollierte
Geschwindigkeitsüberschreitungen, Gefahrenschwerpunkt am Übergang in Bereich
Sorthallen/Sportplatz; Entlastung Frankengraben nur durch Ausbau Straße Industriegebiet-
Nemmenich und nicht durch neue Blayer Straße (Machbarkeitsstudie); zusätzliches
Gefährdungspotenzial durch Aufeinandertreffen von Elterntaxis, Ausweisung Elterntaxizone
am Adenauer Platz; Vorhalten der Freiflächen für künftige Schulerweiterungen.
Köhler & Klett Rechtsanwälte für Anwohner Königsberger Straße, 28.01.2019
Aufstellung Bebauungsplan nach § 13 a BauGB rechtsfehlerhaft wegen Umfassung von
Außenbereichsflächen; Verstoß gegen immissionsschutzrechtlichen Trennungsgrundsatz
wegen heranrückender Wohnbebauung an vorhandenem Sportplatz, Bezugnahme auf altes
Schallschutzgutachten unzureichend, fehlende Untersuchung der Lärmimmissionen,
fehlende Untersuchung der durch die neu geplante Straße verursachten Lärmimmissionen;
Bebauungsplan unwirksam wegen fehlender Konkretheit der Höhenfestsetzungen;
Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft, weil Festsetzung Allgemeines Wohngebiet
Nachbarrechte verletzt; erdrückende Wirkung auf Nachbarbebauung wegen Länge
Baufenster, zu geringem Abstand und Gebäudehöhe (Abriegelungseffekt); südöstliches
Baufenster ermöglicht lärmintensive Nutzungen; zum Ausschluss von Immissionskonflikten
Forderung nach Festsetzung als Reines Wohngebiet ohne Läden, Schank u.
Speisewirtschaften; Anpassung Gebäudehöhe und Dachform an angrenzendes Reines
Wohngebiet; im Plangebiet bestehender Lebensraum für Fledermäuse und Schwalben.
Anwohner 26.01.2019
Gemeinbedarfsfläche am süd-östlichen Plangebietsrand ermöglicht Einrichtungen für soziale
und sportliche Zwecke, durch gesellschaftliche Veranstaltungen in dieser Einrichtung
Lärmbelästigung für die Anwohner der Königsberger Straße befürchtet;
Mehrfamilienhauskomplex ist städtebauliche Zumutung für Nachbarbebauung Königsberger
Straße wegen Bauhöhe 9 m (3 Geschosse) und zu geringem Abstand, keine Anpassung an
benachbarte eingeschossige Bebauung; Gefährdung Schulkinder durch neue Blayer Straße
insbes. am Übergang von Turnhallen zum Stadion und an Reservefläche bei Nutzung als
Spielplatz .
Anwohner 23.01.2019
Schul- und Sozialgebäude verstößt gegen Gebot der Rücksichtsnahme zu Lasten der
Nachbargebiete, Rückbau des bestehenden Lärmschutzwalls erforderlich; durch Ausweisung
als Allgemeines Wohngebiet erhöhte Lärmimmissionen zulässig (+5 dB(A)), außerdem
Zulässigkeit Läden, Schank- u. Speisewirtschaften sowie nicht störenden
Handwerksbetrieben, Betrieb von Schank- und Speisewirtschaft durch TUS Zülpich
befürchtet; Heranziehung altes Lärmgutachten entbehrt fachlicher Grundlage, fehlende
Lärmschutzuntersuchung, Vorbelastung des Gebietes Königsberger/Marienburger Straße
durch bestehendes Vereinsheim des TUS Chlodwig (wiederkehrende Lärmbelästigungen),
Mehrfamilienhausbebauung passt aufgrund Höhe (de facto dreigeschossig) nicht zur
angrenzenden eineinhalbgeschossigen Einfamilienhausbebauung; Beschattung und Eingriff in
Privatsphäre bei angrenzenden Grundstücken durch zu geringem Abstand und Gebäudehöhe;
Durch Umfahrung Gefährdung der Schüler wegen erheblicher Verkehrszunahme durch
Entlastungsfunktion für Frankengraben, besonderer Gefahrenpunkt zwischen Sporthallen und
Stadion, Durchfahrt durch verschließbare und absenkbare Poller nur für die Feuerwehr
ermöglichen.
zwei Anwohnerinnen 17.01.2019
zulässige Firsthöhe Mehrfamilienhäuser mit 9 m zu hoch, Abstand von 3 m zu Grundstücken
Königsberger Straße zu gering, Verletzung Grundsatz der Verhältnismäßigkeit,
kleingliedrigere Parzellierung der Grundstücke gefordert.
Anwohner 12.01.2019
Positionierung von Eingangsbereich, Fenstern und Belüftung der geplanten Sporthalle in
Richtung Schulzentrum, Nutzung ausschließlich als Sporthalle, andere Nutzungen führen zu
Konflikten; Festsetzung Schul-und Sozialgebäude am geplanten Standort unakzeptabel,
Bebauungsplan zur Erhaltung des bestehenden Lärmschutzwalls ändern; faktisch
dreigeschossige Mehrfamilienhäuser sollten mindestens 6 m von Grundstücksgrenze
Königsberger Str. zurückbleiben; bauliche Anpassung an eineinhalbgeschossige
Einfamilienhausbebauung erforderlich, zu hohe Wohnraumverdichtung durch zulässige 5
Wohneinheiten pro Gebäude (besser maximal 3); zulässige Nutzung durch Läden, Schank-u.
Speisewirtschaften inakzeptabel.
Anwohner 25.02.2019
Bei ungehindertem Durchgangsverkehr in neuer Blayer Straße ist mit erhöhtem
Verkehrsaufkommen im Bereich der Zufahrtsstraßen (Langer Rehn, Nemmenicher Weg,
Keltenweg und Xantener Straße u. Kettenweg) zu rechnen, zu bestehenden Problemen durch
Elterntaxis, Stau Kettenweg/Bonner Straße, Zuparken Fußgängerüberweg Kettenweg kommt
Durchgangsverkehr noch hinzu; Forderung nach Poller-/Schrankenlösung mit
Durchfahrtsmöglichkeit für Feuerwehrleute; Rückstaus durch fehlende Haltebuchten für
Busse am Frankengraben, deshalb Aufhebung der Doppelhaltestellen Frankengraben/Bonner
Straße
Im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB wurden Stellungnahmen zu folgenden umweltrelevanten
Themenbereichen abgegeben:
Kreis Euskirchen, 18.01.2019
Untere Wasserbehörde: Bedenken aus abwassertechnischer Sicht
Untere Bodenschutzbehörde: kein Altlastenverdacht gemäß Altlastenkataster.
Kreis Euskirchen, 14.02.2019
Untere Naturschutzbehörde: keine Notwendigkeit für Artenschutzprüfung vorhanden, keine
Anhaltspunkte für Lebensraum für Schwalben und Fledermäuse gegeben, bei evtl.
Baumfällungen Prüfung auf Vogelnester erforderlich .
Kreis Euskirchen, Straßenverkehrsamt 19.12.2018
Querungshilfe zwischen den beiden vorhandenen Sporthallen: Aufpflasterung in kompletter
Breite der Querungshilfe zur Geschwindigkeitsreduzierung, Verzicht auf 2-3 Parkstände zur
Verbesserung der Sicht im Bereich der Warteflächen; aus Sicherheitsgründen Abtrennung
Schulcampus entlang der Querung der neuen Blayer Straße durch Zaun.
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Zülpich, 10.12.2018
Installation von Schildern „Achtung Feuerwehreinsatz“ mit Rundumkennleuchte, die bei
Einsatz automatisch ausgelöst wird.
Geologischer Dienst, 28.01.2019
Planungsgebiet ist Erdbebenzone 2 mit geologischer Untergrundklasse T zuzuordnen,
Hinweis auf Berücksichtigung der Bedeutungskategorien für Bauwerke gem. DIN 4149:2005
bzw. Bedeutungsklassen der relevanten Teile von DIN EN 1998;
Baugrund überwiegend Sande und Kiese der Jüngeren Hauptterrasse; objektbezogene
Untersuchung der Baugrundeigenschaften empfohlen.
Straßen NRW, 18.12.2019
Kein rechtlicher Anspruch auf aktive oder passive Schutzmaßnahmen gegen Verkehrslärm
der B 56; Hinweis auf Verkehrsimmissionen der angrenzenden Straßen (Staub, Lärm,
Abgase) im Bebauungsplan erforderlich.
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, 21.01.2019
keine Konflikte zwischen Planung und öffentlichen Interessen des Bodendenkmalschutzes
erkennbar. Verweis auf §§ 15, 16 DSchG NW (Meldepflicht und Veränderungsverbot bei
Entdeckung von Bodendenkmälern).
Bezirksregierung Arnsberg, 07.01.2019
Plangebiet von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlentagebaus bedingten
Grundwasserabsenkungen betroffen; dadurch Bodenbewegungen möglich, die zu Schäden an
Tagesoberfläche führen können, Berücksichtigung bei Planungen und Vorhaben erforderlich.
Hinweise:
Sämtliche o. g. Gutachten und Stellungnahmen können während der erneuten Offenlage im
Rathaus eingesehen werden.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet einzusehen unter Stadt
Zülpich/Startseite/Bekanntmachungen.
Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach
§ 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des
Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit alle Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen
der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend
machen können.
Um die Arbeitsabläufe bei der Erfassung und Auswertung der Stellungnahmen zu erleichtern,
wird darum gebeten, diese entweder als Brief oder als E-Mail zu schicken.
Nach dem abschließenden Beschluss über die Bauleitplanung durch den Stadtrat
(Satzungsbeschluss) erhalten die Einwender eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung
ihrer Stellungnahmen.
Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.
Stadt Zülpich, den 31.05.2019
Ulf Hürtgen
Bürgermeister

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