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Stadt Zülpich

Bebauungsplan Zülpich „Römerallee“

Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/27 Zülpich „Römerallee“

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 und Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/27 Zülpich „Römerallee“

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie der Stadt Zülpich hat in seiner Sitzung am 26.11.2019 den Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB  zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/27 Zülpich „Römerallee“ gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

Es wird ein vereinfachtes Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung und die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffs-/Ausgleichsreglung wird verzichtet.

Bekanntmachungsanordnung:

Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 des BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses.

Gemäß § 2 Abs. 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von

kommunalem Ortsrecht (Bekanntmachungsverordnung) vom 26.08.1999 (GV NRW

516) wird hiermit bestätigt, dass der Wortlaut der vorstehenden Bekanntmachung mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Tourismus und Demografie vom 26.11.2019 übereinstimmt und dass nach § 2 Abs. 1 und 2 Bekanntmachungsverordnung verfahren wurde.
Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Beschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
 

 

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11/27 Zülpich „Römerallee“

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf der o.g. Bebauungsplanänderung mit Begründung wird in der Zeit von

 

Donnerstag, den 02.01.2020

bis einschl. Montag, den 03.02.2020

im Rathaus der Stadt Zülpich, Markt 21, II. OG, Zimmer 210 während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

sowie 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

und zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr bis 17.30 Uhr

ausgelegt.

Der Geltungsbereich der o.g. Bebauungsplanänderung geht aus dem beigefügten Lageplan hervor.

Während der vorgenannten Zeit besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Ferner besteht die Möglichkeit, Anregungen während der Auslegungsfrist vorzubringen.  

 

Ziel der Bauleitplanung:

 

Durch die Bebauungsplanänderung wird den Grundstückseignern im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 11/27 Zülpich „Römerallee“ sowie in allen bisherigen Bebauungsplanänderungen bei der Errichtung von kleineren Nebenanlagen bis 30 m³ (z.B. Gartenhäuser) die Möglichkeit gewährt, diese auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zu errichten. Dies entspricht der tatsächlich in weiten Teilen des Plangebietes anzutreffenden Situation sowie den Festsetzungen in aktuellen Bebauungsplänen der Stadt Zülpich zum Thema Nebenanlagen.

Hinweise:

 

Sämtliche o. g. Unterlagen können während der Beteiligung im Rathaus eingesehen werden.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Unterlagen im Internet einzusehen unter Stadt Zülpich/Startseite/Bekanntmachungen.

Gemäß § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes mit alle Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Stellungnahmen können schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail ( rmohrstadt-zuelpichde) vorgebracht werden.

Nach dem abschließenden Beschluss über die Bebauungsplanänderung durch den Stadtrat (Satzungsbeschluss) erhalten die Einwender eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung ihrer Stellungnahmen.

Zur Beteiligung an der Bauleitplanung lade ich Sie herzlich ein.

Stadt Zülpich, den 02.12.2019

Ulf Hürtgen

Bürgermeister

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