Bürger- und unternehmerfreundliche Verfahrensweise bei der Fälligkeit von Grundbesitzabgaben
Die Stadtverwaltung Zülpich bietet für vom Hochwasser betroffene Bürger/Innen und Unternehmen eine bürger- und unternehmerfreundliche Verfahrensweise bei der Fälligkeit von Grundbesitzabgaben an. Diese können für Grundbesitzabgaben mit dem Fälligkeitsdatum 15.08.2021 einen Zahlungsaufschub oder zinslose Ratenzahlungen/Stundungen bis zum Ende des Jahres beantragen. Entsprechende Anträge werden im Rathaus unbürokratisch bearbeitet und sind formlos an das „Servicebüro für Steuern und Gebühren“ (Frau Hansen - Tel.: 02252-52220 - Email: khansenstadt-zuelpichde oder Frau Heitmann - Tel.: 02252-52303 – Email: sheitmannstadt-zuelpichde) zu richten.