Neue Corona-Schutzverordnung ab 24. November 2021
Das Land NRW ergreift weitere Maßnahmen zur Begrenzung der erneut steigenden Infektions- und Hospitalisierungszahlen. Laut neuer Coronaschutzverordnung gilt ab 24. November 2021 in vielen Bereichen die 2G- oder sogar die 2Gplus-Regel.
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