Verbot von Tanzveranstaltungen ausgeweitet
Die Landesregierung hat die Coronaschutzverordnung den aktuellen Entwicklungen des Infektions- und Pandemiegeschehens in Nordrhein-Westfalen angepasst und verlängert. Die ab heute (17.12.2021) geltende Neufassung untersagt unter anderem öffentliche Tanzveranstaltungen sowie private Tanz- und Diskoveranstaltungen.
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