Abfall ABC
Abfallkalender
Abfallvermeidung
Nachhaltigkeitskarte des Kreises Euskirchen
Allgemeines zur Abfallentsorgung
Die Stadt Zülpich betreibt die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Zülpich als öffentliche Einrichtung. Diese öffentliche Einrichtung wird als „Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung“ bezeichnet und bildet eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit.
Die Stadt erfüllt insbesondere die ihr gesetzlich zugewiesenen abfallwirtschaftlichen Aufgaben
- Einsammeln und Befördern von Abfällen, die im Gemeindegebiet anfallen
- Information und Beratung über die Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen
- Aufstellung, Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben, soweit dies nach den örtlichen Gegebenheiten erforderlich ist
- Einsammlung von verbotswidrigen Abfallablagerungen von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken im Stadtgebiet.
Die Stadt kann sich zur Durchführung dieser Aufgaben eines Dritten bedienen (§ 22 KrWg), wovon die Stadt Zülpich im Rahmen des Einsammelns und Beförderns von Abfällen, die in der allgemeinen Hausmüllentsorgung anfallen, Gebrauch macht. Mit dieser Abfallentsorgung hat die Stadt Zülpich die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG sowie die Firma RMG GmbH beauftragt.
Die Abfallbeseitigung findet in folgenden Ortsteilen statt:
- Bessenich
- Bürvenich und Eppenich
- Dürscheven
- Enzen
- Füssenich
- Geich
- Hoven und Floren
- Juntersdorf
- Langendorf
- Linzenich
- Lövenich
- Merzenich
- Mülheim-Wichterich
- Nemmenich einschl. Lüssem
- Niederelvenich
- Oberelvenich
- Rövenich
- Schwerfen einschl. Virnich und Irnich
- Sinzenich
- Ülpenich
- Weiler in der Ebene
- Zülpich
Für die Inanspruchnahme der städtischen Abfallentsorgung werden Gebühren erhoben (Abfallentsorgungsgebühren). Die Gebühren dienen der Deckung der Aufwendungen für die Verwaltung sowie für den Betrieb und die Unterhaltung der städtischen Abfallentsorgungseinrichtung als auch der Kosten für die Sortierung, Verwertung, Behandlung, Lagerung, Verbrennung und Deponierung der Abfälle.
Die Abfallentsorgungsgebühr berechnet sich aus einer Bereitstellungsgebühr je Restabfallbehälter und Jahr und einer Leerungsgebühr pro Leerung des Restabfallbehälters.
Die Bereitstellungsgebühr wird für das Einsammeln, Abfahren und die Entsorgung/Verwertung von Bioabfall, Sperrmüll, Altpapier, Grünabfällen, Schadstoffhaltigen Abfällen, Elektro- und Elektronikgeräten, verbotswidrigen Abfallablagerungen, für die Information und die Beratung der privaten Haushalten sowie für die Aufstellung, die Unterhaltung und Entleerung von Straßenpapierkörben erhoben.
Für die Entleerung der Restabfallbehälter wird eine Leerungsgebühr, die sich nach der Größe des Restabfallbehälters richtet, erhoben.
Die Gebührenerhebung und Bescheiderteilung erfolgt durch das Servicebüro für Steuern und Gebühren
- Flyer zur Entsorgung von Bauschutt.pdfPDF-Datei317,88 kB
- Flyer Teller statt Tonne - Aktiv gegen Lebensmittelverschwendung.pdfPDF-Datei340,55 kB
- Flyer zur Sammlung von CDs.pdfPDF-Datei322,98 kB
- Flyer zur Entsorgung von Elektro-AltgerätenPDF-Datei601,66 kB
- Flyer SonderabfällePDF-Datei982,80 kB
- Flyer Umweltschutz im Haushalt_ 2018_RZ.inddPDF-Datei1,11 MB
- Flyer zum Umgang mit der Biotonne.pdfPDF-Datei563,31 kB
- Flyer zur richtigen Sortierung von AbfällenPDF-Datei2,49 MB
- Sortierhilfe des Kreises Euskirchen für Flüchtlinge.pdfPDF-Datei2,05 MB
Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) des Kreises Euskirchen
Gelbe Tonne / Gelber Sack (Verpackungsabfall)
Verpackungsabfälle - mit Ausnahme der Glas- und Papierverpackungen - gehören restentleert in die gelbe Tonne / gelben Säcke [Trenntabelle]
- 240-Liter-Verpackungsabfallgefäß 14-tägige Leerung kostenlos
- 1.100-Liter-Verpackungs-Abfallgefäß 14-tägige Leerung kostenlos
- Gelber Sack* 14-tägige Abholung kostenlos
* Für den Erhalt von gelben Säcken benötigen Sie eine Abholkarte.
Die Abholkarte können Sie wie folgt anfordern:
- telefonisch bei der Firma Schönmackers 0800-8884373
- online über die Homepage der Firma Schönmackers (www.schoenmackers.de (Öffnet in einem neuen Tab))
Die Abholkarte wird Ihnen per Post zugestellt. Mit dieser Abholkarte erhalten Sie die gelben Säcke an der Zentrale im Rathaus der Stadt Zülpich.
Rückfragen zur Gelben Tonne/Gelber Sack richten Sie bitte ausschließlich an die Fa. Schönmackers.
Altpapier
Die Entsorgung von Altpapier erfolgt durch die im Stadtgebiet Zülpich ansässigen Vereine oder karitative Vereinigungen. Seitens der Firma Schönmackers werden entsprechende Sammelfahrzeuge zur Verfügung gestellt, wobei die Gestellung von Personal durch die sammelnden Vereine oder Einrichtungen erfolgt.
Die blaue Tonne zur Sammlung Ihres Altpapiers können Sie bei der Stadt Zülpich kostenlos unter Tel. 02252-52238 oder per E-Mail an abfall(at)stadt-zuelpich.de beantragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Mietobjekten die Beantragung nur über den Grundstückseigentümer erfolgen kann.
Sollte es Ihnen aus Platzgründen nicht möglich sein, eine Altpapiertonne bereitzuhalten, packen Sie das lose Altpapier bitte zu Bündeln oder packen Sie es in einen stabilen Karton. So wird bei Wind vermieden, dass sich das Altpapier über die Straße verteilt.
Bitte packen Sie keine zu großen und somit zu schweren Kartons, da diese per Hand in das Fahrzeug transportiert werden müssen.
Die Termine für die Altpapiersammlungen finden Sie im Abfallkalender der Stadt Zülpich.
Rückfragen richten Sie bitte während der Servicezeiten an die zuständige Sachbearbeiterin im Servicebüro für Steuern und Gebühren, Frau Schwecht, Markt 21, Tel. 02252-52238 oder per E-Mail abfallstadt-zuelpichde.
Sperrmüll und Elektroschrott
Manche Dinge sind einfach zu groß oder zu sperrig, um über die normale Restmülltonne entsorgt zu werden. Sie zählen daher zum Sperrmüll und werden separat entsorgt. Gibt es bei Ihrem zu entsorgenden Sperrmüll oder den Elektro- /Elektronikgroßgeräten zwar alte aber noch brauchbare Gegenstände die eigentlich zu schade zum wegwerfen sind? Dann können Sie diese Dinge mit einem kostenlosen Inserat beim Verschenkmarkt im Kreis Euskirchen anbieten. Damit machen Sie anderen Menschen eine Freude und leisten zusätzlich auch noch einen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt.
Dinge, die nicht über den Verschenkmarkt weitergegeben werden können, gehören dann endgültig in den Sperrmüll. Dieser wird nur nach vorheriger Anmeldung - nicht ohne ausdrückliche Terminbestätigung - abgeholt.
Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Firma Schönmackers
- per Mail unter: sperrgut.kerpenschoenmackersde
- per Telefon: 0800 - 1747474
- über die Internetseite der Firma Schönmackers: www.schoenmackers.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Es werden nicht mehr als 5 kbm Sperrmüll pro Abfuhr abgeholt!
Der abzuholende Sperrmüll darf frühestens einen Tag vor der Abholung raus gestellt werden. Am Abfuhrtag selbst muss dieser bis spätestens 06.00 Uhr - an Samstagen bereits bis 5.00 Uhr - gut sichtbar in Fahrbahnnähe, z.B. Hauseingang, Toreinfahrt usw., bereitgestellt werden. Der Sperrmüll muss für das Sammelfahrzeug gut erreichbar sein, ohne dass Behinderungen für den Fußgänger- und Straßenverkehr auftreten.
Was ist Sperrmüll?
Zum Sperrmüll gehören sperrige Hausratgegenstände in haushaltsüblichen Mengen, die in Ihrem privaten Haushalt anfallen und wegen ihrer Größe nicht über die Restmülltonne zu entsorgen sind.
Was darf in den Sperrmüll? (Beispiele)
Einrichtungsgegenstände, Möbelstücke, Matratzen, Kinderwagen, Teppiche, sperrige Garten- und Haushaltsarbeitsgeräte usw.
Was darf nicht in den Sperrmüll? (Beispiele)
Bauschutt, Mopeds, Autoteile, Altreifen, Schadstoffe, Elektrogeräte usw.
Kein Sperrmüll sind zudem komplette Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen!
Es dürfen an den zur Abfuhr bereitgestellten Teilen keine Schrauben und Nägel überstehen; Glas und Spiegel sind zu entfernen.
Warum Sperrmüll selbst anmelden?
Bitte melden Sie Ihren Sperrmüll selbst an und stellen diesen nicht einfach bei Ihrem Nachbarn dazu! Warum? Es kann zu erheblichen Ärger führen, da z.B. die Menge von max. 5 kbm überschritten wird oder aber im schlimmsten Fall wird etwas dazugestellt, was nicht zum Sperrmüll gehört. Dann wird der Sperrmüll nicht mitgenommen und der Ärger geht los. Bitte halten Sie sich daran, denn auch Ihnen könnte es passieren, dass der Sperrmüll auf Grund „wild“ dazugestellter Gegenstände stehen bleibt.
Sperrmüll und Elektroschrott sind getrennt voneinander zu entsorgen! Elektro-Großgeräte werden nicht mit dem Sperrmüll gemeinsam entsorgt.
Elektro-Großgeräte
Elektro-Großgeräte, wie z.B. Elektroherde, Spül- und Waschmaschinen, Kühlschränke, Gefriertruhen, gehören nicht zum Sperrmüll, sondern müssen gesondert als „Elektroschrott“ angemeldet werden. Diese können, genau wie der Sperrmüll, über die Firma Schönmackers als Elektroschrott angemeldet werden. Der abzuholende Elektroschrott darf frühestens einen Tag vor der Abholung raus gestellt werden. Am Abfuhrtag selbst muss dieser bis spätestens 06.00 Uhr - an Samstagen bereits bis 5.00 Uhr - gut sichtbar in Fahrbahnnähe, z.B. Hauseingang, Toreinfahrt usw., bereitgestellt werden. Der Elektroschrott muss für das Sammelfahrzeug gut erreichbar sein, ohne dass Behinderungen für den Fußgänger- und Straßenverkehr auftreten. Beim Neukauf eines gleichwertigen Elektrogerätes nimmt der Handel Ihr altes Gerät kostenlos und ohne Kassenbon zurück!
Kleine Elektrogeräte (Geräte, die mit Strom oder Akkus bzw. Batterien betrieben werden und an keiner Kante länger als 25 cm sind), wie z.B. Bohrmaschinen, Bügeleisen, Eierkocher, Haartrockner usw. werden im Rahmen der mobilen Schadstoffsammlungen angenommen. Dort können Sie auch andere schadstoffhaltige Abfälle, wie z. B. Leuchtstoff- und Energiesparlampen, Säuren, nicht ausgehärtete Altfarben usw., abgeben.
Die Termine für die mobilen Schadstoffsammlungen finden Sie im Innenteil des Abfallkalenders.
Auch der Handel muss Elektrokleingeräte kostenlos und ohne gleichzeitigen Neukauf eines anderen Gerätes zurücknehmen. Dies betrifft Ladengeschäfte und Onlinehändler deren Verkauf- bzw. Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte größer als 400 m² ist (z.B. Saturn, Euronics) sowie alle Lebensmittelgeschäfte und Discounter (z.B. Aldi, Lidl, Rewe usw.) ab einer Verkaufsgröße von 800 m² - sofern diese dauerhaft oder mehrmals im Jahr Elektroware vertreiben.
Die Höchstzahl der Abfuhren für Sperrmüll und Elektroschrott beträgt jeweils 4 Stück pro Jahr!
Nähere Einzelheiten finden Sie auch im Ortsrecht der Stadt Zülpich.
Rückfragen richten Sie bitte während der Servicezeiten an die zuständige Sachbearbeiterin im Servicebüro für Steuern und Gebühren, Frau Schwecht, Markt 21, Tel. 02252-52238 oder per E-Mail an abfallstadt-zuelpichde.
Altglas
Durch den Einsatz von Altglas können bei der Glasherstellung nicht nur Rohstoffe, sondern auch beachtliche Mengen Energie eingespart werden.
Zum Altglas gehören Flaschen, Konservengläser und Marmeladengläser.
Nicht dazu gehören zum Beispiel: Keramik, Porzellan, Trinkgläser oder aber auch Fensterglas. All dies gehört in die Restmülltonne!
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter dem nachfolgendem Link: www.was-passt-ins-altglas.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte werfen Sie ihr Altglas nur in den dafür vorgesehenen Container. Die Farbtrennung ist für das Recycling wichtig: das hochwertige Weißglas kann nur aus Altglas hergestellt werden, das maximal 0,6 % farbige Scherben enthält.
ACHTUNG: Blaues, rotes oder andersfarbiges Glas können Sie in den Grünglas-Container werfen.
Nachfolgend finden Sie die Standorte der Glascontainer im Stadtgebiet Zülpich:
Bessenich | Schützenstraße |
Bürvenich | Parkplatz Friedhof |
Dürscheven | Sportplatz |
Enzen | Angerbitz |
Füssenich-Geich | Brüsseler Straße, Bolzplatz |
Hoven | Lichweg |
Hoven | Wirtschaftsweg (Ortsausgang Luxemburger Straße Richtung Floren) |
Juntersdorf | Astreastraße |
Langendorf | Schulstraße |
Linzenich | Hüllenweg |
Lövenich | Parkplatz Friedhof |
Merzenich | Alter Weg (neben Trafostation, Zuwegung zur Grillhütte) |
Nemmenich | Philipp-Orth-Straße, Schützenplatz |
Niederelvenich | Wichtericher Straße |
Oberelvenich | Kellerhofstraße |
Rövenich | Ellen-Nowotnik-Weg |
Schwerfen | Parkplatz an der B 477 |
Sinzenich | St.-Florian-Straße |
Ülpenich | Frauenberger Weg |
Weiler in der Ebene | Weg zum Sportplatz |
Wichterich | Mülheimer Straße |
Zülpich | Adenauerplatz |
Zülpich | Blatzheimer Straße, Bauhof |
Zülpich | Hertenicher Weg |
Zülpich | Martinstraße |
Zülpich | Industriestraße (zwischen 9a und 11b) |
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten an den Containern, damit die Anwohner nicht mehr als nötig durch den Geräuschpegel gestört werden.
Ablagerungen von Abfällen (jeglicher Art) neben den Containern werden als Ordnungswidrigkeit von der Stadt mit Bußgeld geahndet.
Rückfragen richten Sie bitte während der Servicezeiten an die zuständige Sachbearbeiterin im Servicebüro für Steuern und Gebühren, Frau Schwecht, Markt 21, telefonisch unter Tel. 02252-52238 oder per E-Mail ab abfallstadt-zuelpichde.
Verschenkmarkt im Kreis Euskirchen
Gibt es bei Ihrem zu entsorgenden Sperrmüll oder den Elektro- /Elektronikgroßgeräten zwar alte aber noch brauchbare Gegenstände die eigentlich zu schade zum wegwerfen sind? Dann können Sie diese Dinge mit einem kostenlosen Inserat beim Verschenkmarkt im Kreis Euskirchen setzen. Damit machen Sie anderen Menschen eine Freude und leisten zusätzlich auch noch einen Beitrag zur Schonung unserer Umwelt.
Schadstoffe aus Haushalten und Schulen
Die Einsammlung von in Haushalten und Schulen anfallenden Schadstoffen erfolgt zu festgesetzten Terminen. Die Sammlungen finden mobil sowohl in der Kernstadt (am Baubetriebshof der Stadt Zülpich) als auch in einigen Ortsteilen statt.
Zur mobilen Schadstoffsammlung können insbesondere folgende schadstoffhaltige Abfälle abgegeben werden:
Alt-Batterien, Autobatterien, Leuchtstoff- und Energiesparlampen, Elektro-Kleingeräte, Lösungsmittel, Fleckentferner, Sanitärreinigungsreste etc., Säuren und Laugen, Pflanzen- und Holzschutzmittel, Chemikalien aus Haushaltungen, ölhaltige und ölgetränkte Abfälle aus Haushaltungen, nicht ausgehärtete Altfarben und Lacke.
Die Termine, Standorte und Standzeiten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.
Restmüll
Bei den Abfallgefäßen für Restmüll handelt es sich um so genannte „Eigentumsgefäße“.
Der Kaufpreis für ein 80 l oder 120 l Gefäß beträgt 50,04 €; für ein 240 l Gefäß zahlen Sie 65,68 €. Die Rechnung erhalten Sie von der Firma RMG.
Die Behälter müssen mit einem Transponder versehen sein.
Sie können die Behälter bei der Stadt Zülpich unter Tel. 02252-52238 oder per E-Mail an abfallstadt-zuelpichde beantragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Mietobjekten die Beantragung nur über den Grundstückseigentümer erfolgen kann.
Die gefüllten Behälter dürfen folgende Gewichte nicht überschreiten:
80 l-Behälter | 40 kg |
120 l-Behälter | 48 kg |
240 l-Behälter | 96 kg |
Mit Zustimmung der Stadt können in begründeten Fällen (z.B. Mehrfamilienhaus) auch Abfallcontainer mit einem Fassungsvolumen von 1.100 Litern genutzt werden.
Die Gebühren für das jeweilige Abfallgefäß sind in der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Zülpich festgesetzten. Diese gliedern sich in eine Grundgebühr und eine Leerungsgebühr.
Sie finden die Gebühren unter folgendem Link: Steuern und Gebühren bei der Stadt Zülpich. (Öffnet in einem neuen Tab)
Es besteht die Möglichkeit, die 80- bis 240-Liter-Behälter im 14-tägigen Rhythmus und die 1.100-Liter-Behälter wöchentlich leeren zu lassen.
Für vorübergehend mehr anfallende Restabfälle, die sich zum Einsammeln in Abfallsäcken eignen, können von der Stadt zugelassene Abfallsäcke, die mit dem Aufdruck der Stadt Zülpich versehen sind, gekauft werden. Diese Abfallsäcke werden entsorgt, wenn sie neben den zur Abfuhr bereitgestellten Behälter zur Abholung bereitgestellt werden.
Im Kaufpreis für die Restabfallsäcke beträgt 6,- €/Stk. In diesem Kaufpreis ist die Abfuhr- und Verwertungsgebühr enthalten.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, Abfallsäcke für Windeln (Windelsäcke) zu nutzen. Diese werden von der Stadt auf Antrag für Kinder bis zu drei Jahren oder sonstige Personen bei Nachweis der Notwendigkeit bereitgestellt. Sammlung und der Transport erfolgt von der Stadt, soweit diese Säcke neben dem Restabfallgefäß zugebunden bereitgestellt werden.
Der Kaufpreis für Windelsäcke beträgt 2,- €/Stk.. In diesem Kaufpreis ist die Abfuhr- und Verwertungsgebühr enthalten.
Bitte stellen Sie die Abfallgefäße/Abfallsäcke am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr - an Samstagen bereits bis 5.00 Uhr - zur Abholung bereit.
Die Abfallsäcke sind an der Zentrale im Rathaus der Stadt Zülpich erhältlich.
Rückfragen richten Sie bitte während der Servicezeiten an die zuständige Sachbearbeiterin im Servicebüro für Steuern und Gebühren, Frau Schwecht, Markt 21, Tel. 02252-52238 oder per E-Mail an abfallstadt-zuelpichde.
Alte Medikamente
Viel zu oft gelangen Medikamente über Waschbecken und Toiletten in die Gewässer. Diese werden dadurch unnötig belastet. Alte und nicht mehr benötigte Medikamente gehören in die graue Restmülltonne.
Die graue Tonne ist der einfachste und umweltverträglichste Weg nicht mehr benötigte Medikamente zu entsorgen. Der Hausmüll wird Müllverbrennungsanlagen zugeführt, wo die arzneilichen Wirkstoffe so umgewandelt werden, dass kein schädlicher Eintrag mehr in die Umwelt erfolgen kann.
Damit diese Arzneimittel nicht in Kinderhände gelangen, ist es ratsam, die oft bunten Tabletten nicht aus den Blisterstreifen zu drücken. Sämtliche Medikamente sollten deshalb dem Hausmüll untergemischt werden. Dabei empfiehlt es sich die Medikamente in Zeitungspapier einzupacken und damit für Kinderaugen zu tarnen.
Die Pappverpackungen der Medikamente sind über die Papiertonne / die Papiersammlung zu entsorgen, Kunststoffverpackungen über die gelbe Tonne bzw. den gelben Sack.
Fast die Hälfte der Verbraucher/innen entsorgen ihre Medikamente über das Waschbecken oder die Toilette. Diese Angewohnheit führt dazu, dass Spuren von arzneilichen Wirkstoffen in das Abwasser und damit in den Wasserkreislauf gelangen. Das belastet die Kläranlagen und unsere Umwelt erheblich, da Medikamente oft nur langsam oder gar nicht biologisch abbaubar sind.
Nutzen Sie deshalb die Restmülltonne für die Entsorgung. Achten Sie auch auf die Packungsbeilage: Zytostatika (Krebsmedikamente) zum Beispiel müssen über ihren Arzt, die Apotheke oder den Sonderabfall (Schadstoffmobil) entsorgt werden.
Die Abfallberatung des Kreises Euskirchen beantwortet gerne Fragen zum Thema (Tel. 02251-15371 oder 15241; E-Mail: abfallberatungkreis-euskirchende). Weitere Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Kreises (www.kreis-euskirchen.de (Öffnet in einem neuen Tab)) im Bereich Umwelt / Abfallwirtschaft.
Bioabfälle
Bei den Abfallgefäßen für Biomüll handelt es sich um so genannte „Eigentumsgefäße“.
Der Kaufpreis für ein 80 l oder 120 l Gefäß beträgt 50,04 €; für ein 240 l Gefäß zahlen Sie 65,68 €. Die Rechnung erhalten Sie von der Firma RMG.
Sie haben eine freie Behälterauswahl als auch eine freie Bestimmung der Behälteranzahl.
Für das Einsammeln von Bioabfällen sind braune Abfallgefäße oder graue Abfallgefäße mit braunem Deckel zugelassen. Die Biotonnen müssen mit einem Transponder versehen sein.
Sie können die Behälter bei der Stadt Zülpich unter Tel. 02252-52238 oder per E-Mail an abfallstadt-zuelpichde beantragen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Mietobjekten die Beantragung nur über den Grundstückseigentümer erfolgen kann.
Die gefüllten Behälter dürfen folgende Gewichte nicht überschreiten:
80 l-Behälter | 40 kg |
120 l-Behälter | 48 kg |
240 l-Behälter | 96 kg |
Leider gelangen nach wie vor Abfälle in die Biotonne, die dort nicht hinein gehören. Diese sogenannten Störstoffe müssen aufwendig und kostenintensiv aus dem Bioabfall aussortiert werden.
Etwa ein Drittel der im Haushalt gesammelten Abfälle sind organischen Ursprungs. Werden diese Bioabfälle über die braunen Tonnen entsorgt, können sie umweltgerecht verwertet werden: Das Kompostwerk in Mechernich erzeugt aus den Bioabfällen hochwertigen Kompost. Die Anforderungen an die Gütesicherung dieses Produktes sind gestiegen. Störstoffe wie z.B. Plastik- oder Stärkemüllbeutel, Glas, Wattestäbchen, Windeln oder zunehmend auch Kleidung und Textilien beeinflussen jedoch den Kompostierungsablauf negativ. Um die gewünschte hohe Qualität zu erzeugen, muss der Störstoffgehalt im Bioabfall gesenkt werden. Eine zeitaufwendige Aussortierung der Fehlwürfe verursacht Kosten, die letztlich über die Abfallgebühren finanziert werden müssen. Dies ist ein unnötiger Kostenfaktor, der am Ende zu höheren Abfallgebühren bei den Bürgerinnen und Bürgern führt.
Auch die sogenannten Biofolien-Abfallbeutel sind für die Entsorgung von Küchenabfällen über die Biotonne nicht geeignet! Die Biofolien-Abfallbeutel lassen sich im Kompostwerk nicht von anderen Folienbeuteln unterscheiden. Außerdem verrotten sie nicht in der kurzen Umsetzungszeit von vier Wochen. Daher besteht die Gefahr, dass die Biotonne ungeleert stehenbleibt.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, diese Biofolien-Abfallbeutel zur Entsorgung von Küchenabfällen auf dem eigenen Komposthaufen zu nutzen.
Empfehlung: Tageszeitungen und Papiertüten sind gut geeignet, die Abfälle einzuwickeln und die Feuchtigkeit aufzusaugen.
Aber was darf nun in die Biotonne und was nicht:
Was darf in die Biotonne?
- Küchenabfälle: Obst- und Gemüseabfälle, auch Bananen- und Zitrusschalen, verdorbene Lebensmittel ohne Verpackung, Speisereste,
- jedoch kein Fisch und kein Fleisch, Kaffee- und Teesatz samt Filter, Eierschalen
- Gartenabfälle: Hecken-, Baum- und Rasenschnitt, verwelkte Blumen, Unkraut, Blumenerde, Laub
- Sonstiges: Federn, Haare, Nagelschnitt, Papierküchentücher, Papiertaschentücher, Sägespäne (unbehandelt)
In die Biotonne gehören nicht:
gekochte Fleisch- und Fischreste, Wurst, Knochen und Gräten, Leder, Zigarettenasche, Staubsaugerbeutel, Hygieneartikel wie Wattestäbchen, Windeln, Kunststoffmüllbeutel und kompostierbare Biofolienabfallbeutel, Fäkalien wie z. B. Kleintierstreu (Restmüll), Speiseöle (getrennte Sammlung – Abgabe am Schadstoffmobil oder Abfallwirtschaftszentrum möglich), Steine (Bauschutt), eingepackte Lebensmittel (Plastikverpackung: Gelbe Tonne, Inhalt Biotonne), Flaschendeckel (Gelbe Tonne), Kleidung, Textilien (Altkleidersammlung / Restmüll), Altglas (Altglascontainer)
Die Entleerung der Behälter erfolgt im Zwei-Wochen-Rhytmus, von April bis Ende November jedoch wöchentlich.
Für vorübergehend mehr anfallende Bioabfälle, die sich zum Einsammeln in Bioabfallsäcken eignen, können von der Stadt zugelassene Bioabfallsäcke, die mit dem Aufdruck der Stadt Zülpich versehen sind, gekauft werden. Diese Bioabfallsäcke werden entsorgt, wenn sie zugebunden neben den zur Abfuhr bereitgestellten Behälter zur Abholung bereitgestellt werden. Der Kaufpreis für die Bioabfallsäcke beträgt 3,- €/Stk. In diesem Kaufpreis ist die Abfuhr- und Verwertungsgebühr enthalten.
Bitte stellen Sie die Abfallgefäße/Abfallsäcke am jeweiligen Abfuhrtag bis 6.00 Uhr - an Samstagen bereits bis 5.00 Uhr - zur Abholung bereit.
Die Abfallsäcke sind an der Zentrale im Rathaus der Stadt Zülpich erhältlich.
Gemäß § 7 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Zülpich unterliegen die Anschlusspflichtigen dem Anschluss- und Benutzungszwang an die kommunale Abfallentsorgung. Nach § 9 Abs. 1 der vorgenannten Satzung besteht eine Ausnahme vom Anschluss- und Benutzungszwang an das Bioabfallgefäß insoweit dann, wenn der/die Anschluss- und/oder Benutzungspflichtige nachvollziehbar und schlüssig darlegt, das er/sie nicht nur willens, sondern auch fachlich und technisch in der Lage ist, alle auf dem Grundstück anfallenden kompostierbaren Stoffe ordnungsgemäß und schadlos zu kompostieren.
Den Antrag auf Befreiung an die städtische Biomüllabfuhr können Sie unter dem nachfolgenden Link downloaden.
Rückfragen richten Sie bitte während der Servicezeiten an die zuständige Sachbearbeiterin im Servicebüro für Steuern und Gebühren, Frau Schwecht, Markt 21, Tel. 02252-52238 oder per E-Mail an abfallstadt-zuelpichde.
Sperrige Grün- und Gartenabfälle
Die Abholung der Weihnachtsbäume erfolgt im Januar und muss nicht angemeldet werden. Den Termin finden Sie im Abfallkalender. Die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle erfolgt zweimal jährlich und bedarf der Anmeldung.
Wenn Sie sperrige Grün- und Gartenabfällen zur Entsorgung anmelden möchten, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Firma Schönmackers auf.
Die Anmeldung kann erfolgen:
- per Mail unter: sperrgut.kerpenschoenmackersde
- per Telefon: 0800 1747474
- per Fax: 02237-97424513
Nach der Anmeldung erhalten Sie einen Termin von der Firma Schönmackers.
Ast- und Strauchwerk ist zu bündeln oder aber in Papiersäcken oder Pappkartons zu verpacken. Eine maximale Länge der Bündel von 1,50 m darf nicht überschritten werden. Der Durchmesser des Gehölzes ist auf 10 cm bis 15 cm begrenzt. Kleine Baumwurzeln müssen ohne Erdanhaftungen sein.
Benutzen Sie zum Bündeln bitte Kordel, keinesfalls Draht, Plastik- oder Nylonschnur!
Mit Grünabfällen befüllte Plastik- oder Jutesäcke sowie in Betttücher, Decken oder andere Textilien eingewickelte Grünabfälle werden nicht mitgenommen!
Der sperrigen Grünabfälle dürfen frühestens einen Tag vor der Abholung raus gestellt werden. Am Abfuhrtag selbst müssen diese bis spätestens 06.00 Uhr - an Samstagen bereits bis 5.00 Uhr - gut sichtbar in Fahrbahnnähe, z.B. Hauseingang, Toreinfahrt usw., bereitgestellt werden. Die sperrigen Grünabfälle müssen für das Sammelfahrzeug gut erreichbar sein, ohne dass Behinderungen für den Fußgänger- und Straßenverkehr auftreten.
Die Höchstmenge an Grünabfall, die ein Haushalt an einem Abfuhrtag bereitstellen darf, beträgt maximal 5 kbm.
Sperrige Grün- und Gartenabfälle können außerdem auch direkt der Kompostierungsanlage im Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen (AWZ) in Mechernich-Strempt zugeführt werden.
Rückfragen richten Sie bitte während der Servicezeiten an die zuständige Sachbearbeiterin im Servicebüro für Steuern und Gebühren, Frau Schwecht, Markt 21, Tel. 02252-52238 oder per E-Mail an abfallstadt-zuelpichde.
Abfallverbrennung
Aus gegebenem Anlass wird nochmals auf die folgenden Regularien zur Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb zugelassener Anlagen - insbesondere Verbrennen im Freien - hingewiesen: Früher bestand im Land Nordrhein-Westfalen nach der 1978 erlassenen Pflanzenabfallverordnung vom Grundsatz her die Möglichkeit, Stroh und sonstige pflanzliche Abfälle von landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken sowie Schlagabraum, sofern im Rahmen der Bewirtschaftung keine Verwertung vertretbar bzw. ein Verrotten nicht zu erwarten war, unter bestimmten Auflagen zu verbrennen. Auch für solche Abfälle in geringen Mengen aus Haus- und Kleingärten - sogenannte Kleingartenabfälle - gab es eine ähnliche Ausnahmeregelung, allerdings nur dann, wenn in dieser Beziehung kein Anschluss- und Benutzungszwang hinsichtlich der kommunalen Abfallbeseitigung bestand, was die hiesige Abfallbeseitigungssatzung jedoch vorsah.
In Zülpich durften also auch damals schon keine Kleingartenabfälle verbrannt werden!
Wilder Müll
Die Beseitigung und ordnungsgemäße Entsorgung von verbotswidrigen Abfallablagerungen - sogenannter wilder Müll - von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken fällt in den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Entsorgungsträgers.
Hiernach besteht die Verpflichtung zum Einsammeln und Befördern der verbotswidrig abgelagerten Abfälle einschließlich der Auto-, Motorrad- und anderer Zweiradfracks von den der Allgemeinheit zugänglichen Grundstücken, wenn Maßnahmen gegen den Verursacher nicht möglich oder nicht vertretbar sind und kein anderer verpflichtet ist.
Bei einer verbotswidrigen Abfallablagerung handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.
Die Entsorgungskosten für wilden Müll werden in den Gebührenhaushalt eingerechnet. Jeder Bürger der Stadt Zülpich zahlt diese Kosten anteilmäßig über seine Müllabfuhrgebühren!
Daher dürfte es im Interesse jedes Einzelnen liegen, beobachtete Abfallablagerungen zu melden und Verursacher, soweit möglich, bekannt zu geben.
Meldungen von wildem Müll richten Sie bitte während der Servicezeiten an die zuständige Sachbearbeiterin im Servicebüro für Steuern und Gebühren, Frau Schwecht, Markt 21, Tel. 02252-52238 oder per E-Mail an abfallstadtzuelpichde.
Ihre sachdienlichen Hinweise werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Vielen Dank!
Abfallbehandlungs- und Verwertungsanlagen
Soweit durch gesetzliche Bestimmungen bzw. Anweisungen der Aufsichtsbehörde keine speziellen Vorgaben getroffen werden, sind die Abfälle folgenden Anlagen zuzuführen:
Restabfall
Abfallwirtschaftszentrum des Kreises Euskirchen (AWZ) in Mechernich-Strempt
Servicezeiten: montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 16.30 Uhr; samstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Bioabfall
AWZ in Mechernich-Strempt
Sperrige Grün- und Gartenabfälle
Kompostierungsanlage des AWZ in Mechernich-Strempt
Sperrgut
AWZ in Mechernich-Strempt
Elektroschrott
AWZ in Mechernich-Strempt
Schadstoffhaltige Abfälle aus privaten Haushalten und Schulen
AWZ in Mechernich-Strempt
Abfallinfo-App
Nutzen Sie die "Abfallinfo-App", um Benachrichtigungen über die bevorstehenden Abfuhrtermine auf Ihr Smartphone zu erhalten! Die App ist im für das jeweilige Smartphone passenden AppStore kostenlos erhältlich.