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Stadt Zülpich

Friedhofswesen

Die Stadt Zülpich unterhält insgesamt 22 Friedhöfe

Grabstätten werden in der Regel erst bei einem Sterbefall vergeben. Kauf zu Lebenszeit ist ab dem 65. Lebensjahr möglich. Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen Reihen- und Wahlgräbern für Erd- und Urnenbestattungen.

Gemäß der Friedhofssatzung der Stadt Zülpich in der derzeit gültigen Fassung gibt es folgende Arten der Grabstätten:

  • Reihengrabstätten
  • Wahlgrabstätten
  • Urnenwahlgrabstätten
  • anonyme Urnenreihengrabstätten
  • Aschenstreufelder
  • pflegefreie Urnengräber unterm Baum

Die Stadt Zülpich unterhält insgesamt 22 Friedhöfe bei jährlich ca. 180 Bestattungen:

  • Zülpich
  • Bessenich
  • Bürvenich
  • Dürscheven
  • Enzen
  • Füssenich / Geich
  • Hoven
  • Juntersdorf
  • Langendorf
  • Lövenich / Linzenich
  • Lüssem / Nemmenich
  • Marienborn
  • Merzenich
  • Niederelvenich
  • Oberelvenich
  • Rövenich
  • Schwerfen
  • Sinzenich
  • Ülpenich
  • Weiler i.d. Ebene
  • Nemmenich, alter Teil
  • Wichterich / Mülheim

Reihengrabstätten
Hierbei handelt es sich um Einzelerdgrabstätten, die der Reihe nach belegt werden. Die Zuteilung der Reihengrabstätte erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Ruhezeit in einer Reihenerdgrabstätte beträgt 30 Jahre und kann nicht verlängert werden.

Wahlgrabstätten
Hierbei handelt es sich um Wahlerdgrabstätten, die als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben werden. Eine Auswahl der Lage der Grabstätte durch den Erwerber ist möglich. Nach Ablauf der Ruhezeit von 30 Jahren besteht die Möglichkeit der Verlängerung und der Wiederbelegung. Die Beisetzung zweier Urnen pro Grabstelle auf dem vorhandenem Sarg bzw. von bis zu vier Urnen in einen Einzelwahlerdgrab ist unter Einhaltung der Ruhezeit jederzeit möglich.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • congerdesign auf Pixabay
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