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Für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Personenstandsfall eingetreten ist. Daher kann auch nur dieses Standesamt zu einem späteren Zeitpunkt Urkunden zu diesem Eintrag ausstellen. Dies bedeutet, Sie erhalten eine Geburtsurkunde nur am Ort der Geburt, eine Heiratsurkunde nur am Ort der Eheschließung und eine Sterbeurkunde nur am Todesort. Aber auch für die Fortführung der Personenstandsbücher (ab 1800), Erklärungen zur Namensführung oder Entgegennahme von Vaterschaftsanerkennungen ist das Standesamt unter anderem zuständig.