Daher kann auch nur dieses Standesamt zu einem späteren Zeitpunkt Urkunden zu diesem Eintrag ausstellen. Dies bedeutet, Sie erhalten eine Geburtsurkunde nur am Ort der Geburt, eine Heiratsurkunde nur am Ort der Eheschließung und eine Sterbeurkunde nur am Todesort. Aber auch für die Fortführung der Personenstandsbücher (ab 1800), Erklärungen zur Namensführung oder Entgegennahme von Vaterschaftsanerkennungen ist das Standesamt unter anderem zuständig.
Standesamtsbezirk
Der Standesamtsbezirk des Standesamtes Zülpich umfasst grundsätzlich den Bereich des Stadtgebietes Zülpich.
Das war jedoch nicht immer so. Von 1945 bis 1946 gehört der Ortsteil Juntersdorf zum Standesamt Nideggen; ebenfalls zählten bis 30. Juni 1969 Bürvenich und Eppenich dazu. Bis 1972 gehörten die Orte Juntersdorf, Füssenich und Geich zum Standesamt Vettweiß. Die Orte Schwerfen, Linzenich, Lövenich, Ülpenich und Enzen gehörten bis 1969 zum Standesamt Mechernich. Das ehemalige Standesamt Frauenberg gehörte bis zum 30. Juni 1969 zum Standesamtsbezirk Zülpich.
Urkundsanforderungen
Personenstandsurkunden können gemäß § 62 Personenstandsgesetz nur an Personen ausgegeben werden, auf die sich der Eintrag bezieht, deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Ausstellung dieser Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können bzw. eine Vollmacht vorlegen können. Die Urkunden sind schriftlich, per Mail oder persönlich unter Angabe des Verwendungszeckes beim Standesamt zu beantragen. Die Gebühr hierfür beträgt 10,00 €. Wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister benötigt, so wird hierfür ebenfalls eine Gebühr i.H.v. 10,00 € erhoben.
Die Urkundsgebühr kann in bar dem Anforderungsschreiben beigefügt werden, oder auf folgendes Konto überwiesen werden:
Standesamt Zülpich
Commerzbank Köln
BLZ 370 800 40
Konto 149 955 500
IBAN DE51370800400149955500
BIC DRESDEFF370
Bitte geben Sie unter Verwendungszweck "FAD 0072-102318" und den Namen an, der in der Urkunde angegeben ist.
AUSNAHME
Eheregistereinträge, die älter als 80 Jahre, Geburtseinträge, die älter als 110 Jahre und Sterbeeinträge, die älter als 30 Jahre sind fordern Sie bitte direkt beim Stadtarchiv Zülpich (Email: rreiboldstadt-zuelpichde, Tel. 02252-52202) an (nur freitagmorgens besetzt). Da hier eine andere Gebührenordnung gilt, bitte kein Geld vorab überweisen!
Eheschließungen
Die beabsichtigte Eheschließung ist zunächst von beiden Verlobten beim Standesamt ihres Wohnortes gemeinsam anzumelden - und zwar frühestens sechs Monate vor dem beabsichtigtem Termin.
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Die Eheschließungen finden in der Bürgerbegegnungsstätte Martinskirche, Normannengasse 9 in Zülpich, statt.
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Die Ehe kann später in jedem beliebigen Standesamt in Deutschland geschlossen werden.
Die Eheschließungen des Standesamtes Zülpich finden grundsätzlich freitags vormittags in der Bürgerbegegnungsstätte Martinskirche statt. Einmal im Monat besteht die Möglichkeit am Samstagvormittag zu heiraten (Termine siehe unten). Die Eheschließungen an diesen Samstagen beschränken sich auf die Vormittagsstunden.
Für die Vornahme der Eheschließungen außerhalb der üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes (Samstagseheschließung) wird eine zusätzliche Gebühr i.H.v. 66,00 € erhoben. Eine Reservierung ist gegen Vorabzahlung der v.g. Gebühr möglich.
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen Frau Pick (Tel. 02252-52223), Frau Erkelenz (Tel. 02252-52225) oder Herr Schmitz (Tel. 02252-52224) zur Verfügung.
Samstagstermine
Samstagstermine
2021 | 2022 |
30. Januar 2021 | 22. Januar 2022 |
20. Februar 2021 | 19. Februar 2022 |
27. März 2021 | 19. März 2022 |
24. April 2021 | 30. April 2022 |
29. Mai 2021 | 21. Mai 2022 |
26. Juni 2021 | 25. Juni 2022 |
31. Juli 2021 | 23. Juli 2022 |
28. August 2021 | 27. August 2022 |
- / - | 24. September 2022 |
30. Oktober 2021 | 22. Oktober 2022 |
27. November 2021 | 19. November 2022 |
18. Dezember 2021 | 17. Dezember 2022 |
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