Informationen zur Landtagswahl am 15. Mai 2022
+++ AKTUELL +++
Regelmäßig aktualisierte Ergebnisse der NRW Landtagswahl 2022 für das Stadtgebiet Zülpich gibt es unter dem nachfolgenden Link:
Am Sonntag, 15. Mai 2022 finden die Wahlen zum 18. Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen statt. In Zülpich sind rund 16.000 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren zur Wahl aufgerufen.
Alle fünf Jahre wählen die Bürgerinnen und Bürger in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl die Abgeordneten und Fraktionen, die im Landesparlament von Nordrhein-Westfalen vertreten sind. Jede wahlberechtigte Person verfügt über zwei Stimmen: Eine für die Kandidatinnen und Kandidaten im Wahlkreis und eine für die Zusammensetzung des Landtags nach Parteien.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnt.
Für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 müssen die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten bis zum 24. April 2022 (21 Tage vor der Wahl) zugegangen sein. Wer bis zu dem vorgenannten Datum noch keine Benachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, kann zwischen dem 25. und 29. April 2022 das Wählerverzeichnis im Wahlbüro, Rathaus, Markt 21, einsehen und gegebenenfalls Einspruch einlegen.
Wahlbüro
Das Wahlbüro der Stadt Zülpich finden Sie unter folgender Adresse:
Wahlbüro
Stadt Zülpich, Rathaus
Markt 21
53909 Zülpich
Tel: 02252/52-331 o. -332
Wir sind montags bis freitags von 08:30 Uhr – 12:30 Uhr, zusätzlich montags – mittwochs von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr und donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr für Sie zu erreichen.
Am Freitag, 13. Mai 2022 haben wir darüber hinaus von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr für Sie geöffnet.
Ein Termin ist nicht notwendig. Vor Ort gelten die üblichen Abstands- und Hygieneregeln, zudem wird ein Mund-Nase-Schutz dringend empfohlen. Wer im Wahlbüro direkt den Stimmzettel ausfüllen möchte, sollte möglichst einen eigenen Kugelschreiber mitbringen.
Briefwahl per Post, im Wahlbüro oder online beantragen
Alle, die bereits vor dem 15. Mai wählen möchten, können schon jetzt per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Die Rückseite der Wahlbenachrichtigung enthält den Briefwahlantrag. Damit können Wahlberechtigte entweder per Post die Briefwahlunterlagen anfordern oder sich diese ab sofort im Wahlbüro aushändigen lassen. Wer möchte, kann direkt vor Ort den Stimmzettel ausfüllen und den Wahlbrief in die Urne werfen.
Briefwahlunterlagen können außerdem bequem online beantragt werden. Das ist ab dem 12. April 2022 über das Online-Portal
möglich.
Weiterhin besteht selbstverständlich die Möglichkeit, Briefwahl per E-Mail an wahlamtstadt-zuelpichde zu beantragen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
27 Wahlräume und 6 Briefwahlvorstände
Das Zülpicher Stadtgebiet ist in 27 Urnenwahlbezirke eingeteilt. Wer am Wahlsonntag per Urnenwahl seine Stimme abgeben möchte, sollte sich vorab über den genauen Standort seines Wahlraums informieren. Die Adresse steht auf der Wahlbenachrichtigung.
Das Wahlamt rechnet damit, dass in diesem Jahr wieder viele Wahlberechtigte die Möglichkeit der Briefwahl nutzen werden. 6 Briefwahlvorstände wurden dafür eingerichtet.