Gleichstellung
Seit dem 17. Oktober 1994 sind alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern sowie kreisfreie Städte verpflichtet, eine hauptamtlich tätige Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen (vgl. § 5 Abs. 2 Gemeindeordnung NW - GO NW).
Des weiteren ist am 20.11.1999 das Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz - LGG) in Kraft getreten.
Das LGG dient der Verwirklichung des o.g. Grundrechts der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Es enthält umfassende Regelungen für eine gleichberechtigte Teilhabe und berufliche Entwicklung von Frauen im öffentlichen Dienst, die Verpflichtung zur Aufstellung von Frauenförderplänen, Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine Stärkung der Position der Gleichstellungsbeauftragten.
Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet auf kommunaler Ebene darauf hin, vorhandene Benachteiligungen von Frauen abzubauen und somit das verfassungsrechtliche Gebot der Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu verwirklichen.
Sie ist für alle frauenrelevanten Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung sowie der örtlichen Gemeinschaft zuständig. Als frauenrelevant sind solche Angelegenheiten zu verstehen, die die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen in anderer Weise oder stärkerem Maße berühren als die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Männern.
Die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten hat sich in den vergangenen Jahren ständig verändert.
- Gleiche Chancen in allen Lebensbereichen werden von Frauen und Männern gefordert.
- Frauen wollen zunehmend auch Karriere machen, Männern auch ihren Part in der Kindererziehung übernehmen.
- Das Gewaltproblem in der Gesellschaft kann nur gelöst werden, wenn mit Opfern und TäterInnen gearbeitet wird.
- Mädchen und Jungen müssen gleiche Entwicklungschancen bekommen, damit sie sich nach ihren Neigungen und Vorlieben entfalten können.
Die Gleichstellungsstelle hilft:
- Sie suchen Beratung in Lebensfragen?
- Sie suchen ein Gespräch?
- Sie möchten sich über neue Perspektiven informieren?
- Sie befinden sich in einer schwierigen Situation?
- Sie suchen Hilfe?
- Sie möchten Beratung im Umgang mit Behörden, Einrichtungen und Institutionen?
Ich möchte Frauen und Mädchen eine Beratungsmöglichkeit anbieten. Grundlage des Gesprächs und dessen Inhalt sind Ihre Lebenssituation und Ihre persönlichen Anliegen.
Mein Beratungsangebot ist eine erste Orientierungshilfe für alle Frauen, die köperlich und/oder seelisch unterdrückt oder misshandelt werden. Darüber hinaus bin ich offen für alle Schwierigkeiten in der Partnerschaft, im Beruf, in der Familie … und für alles, was Frau bewegt.
Ich helfe Ihnen im Umgang mit den zuständigen Behörden und vermittele Sie bei Bedarf in eine Fachberatung.
Die Beratung wird angeboten in der Gleichstellungsstelle (siehe Kontaktbox unten)
Die Gespräche können nach Terminabsprache stattfinden - auf Wunsch auch anonym.
Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie einfach an oder senden Sie mir eine E-Mail.
Bitte beachten Sie auch das Internetangebot des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen:
http://www.frauennrw.de/
Hier gehen Frauen ins Internet!
Hier finden Sie Infos zur Organisation, Angeboten, Projekten, Veranstaltungen, Vernetzung, Forum.
Internetadressen: ein sich ständig erweiterndes Linkverzeichnis zu frauenspezifischen Angeboten.
Ausbildung und Beruf - Familie - Gesundheit - Gleichstellungspolitik - Gewalt gegen Frauen - Kultur - Mädchen - Seniorinnen - und vieles mehr!!!
Richtlinien
Neben der Gleichstellung darf man aber auch nicht die Gleichbehandlung vergessen:
Am 18. August 2006 ist das Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung in Kraft getreten: Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)!
Es gilt für alle Diskriminierungen „aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, der Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität" (§ 1 AGG).
Das Gesetz setzt folgende vier EU-Richtlinien um und hat die erklärende Absicht, eine demokratische Betriebs-, Unternehmens-, Gesellschafts- und EU-Struktur zu schaffen:
§ Richtlinie 2000/43/EG des Rates vom 29. Juni 2000 zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft
§ Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf
§ Richtlinie 2002/73/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 zur Änderung der Richtlinie 76/207/EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen
§ Richtlinie 2004/113/EG des Rates vom 13. Dezember 2004 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen
Kontakt
Kontakt
Ort
Martina Schaeben
Gleichstellungsbeauftragte
Raum 231
Rathaus Zülpich
Markt 21
53909 Zülpich