Details
Dokumente
- Personalausweis oder Reisepass
- Soll eine Meldebescheinigung für eine dritte Person ausgestellt werden, ist der Personalausweis oder Reisepass sowie eine schriftliche Vollmacht dieser Person vorzulegen. Eltern brauchen jedoch für Ihre Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, keine Vollmacht.
Gebühren
Gebühr für die Meldebescheinigung: 9,00 Euro
Gebührenbefreiung (z.B. für Rentenzwecke) kann erteilt werden, wenn entsprechende Nachweise vorgelegt werde.
Fristen
Die Meldebescheinigung wird sofort ausgestellt.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Funktion | Telefon | |
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Nina Berger | 02252 52225 | ||
Katrin Hänsgen | 02252 52226 | ||
Rosemarie Hubo | Standesbeamtin | 02252 52224 | |
Anja Pick | Standesbeamtin | 02252 52223 |
Organisationseinheiten
Name |
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Team 601 |