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Stadt Zülpich

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für das Halten von Hunden erhoben. Hundesteuerpflichtig ist der Halter eines Hundes. Halter ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen aufgenommen hat.

Beschreibung

Anmeldung

Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund im Haushalt aufgenommen wurde. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Ein zugelaufener Hund gilt als aufgenommen, wenn er nicht nach vier Wochen wieder abgegeben wurde.
Die Anmeldung kann schriftlich (siehe Download) oder persönlich beim Servicebüro für Steuern und Gebühren, Zimmer 107, bei der Stadt Zülpich vorgenommen werden.

Abmeldung

Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem der Hund verkauft wurde, weggelaufen oder verstorben ist. Der Hund ist innerhalb von zwei Wochen abzumelden.

Wegzug

Bei Wegzug aus dem Stadtgebiet Zülpich, muss der Hund separat abgemeldet werden.
Die Abmeldung kann schriftlich (siehe Download) oder persönlich beim Servicebüro Steuern und Gebühren, Zimmer 107, bei der Stadt Zülpich vorgenommen werden.
Wenn Ihr Hund von einem Tierarzt eingeschläfert wurde, reichen Sie bitte die Bescheinigung ein.
Bitte geben Sie bei der Abmeldung auch die Hundemarke zurück.

Ummeldung

Bitte melden Sie sich im Servicebüro für Steuern und Gebühren, wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes umgezogen sind, damit wir Ihre Daten aktualisieren können.

Hundesteuermarke

Bei der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundesteuermarke, welche bei der Abmeldung wieder abzugeben ist.
Für den Fall, dass Ihr Hund die Hundesteuermarke verliert, ist eine neue Hundesteuermarke (für 3 €) zu erwerben.

Erläuterungen und Hinweise

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