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Stadt Zülpich

Kinderreisepass

Der neue Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Die früher ausgestellten Kinderausweise behalten weiter ihre Gültigkeit, können jedoch nicht verlängert werden.

Beschreibung

Der neue Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Er ist entgegen dem Kinderausweis alter Art, unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild auszustellen.

Die Verlängerung des Kinderreisepasses erfolgt mittels Verlängerungsaufkleber. Hierzu ist ein neues biometrietaugliches Foto des Kindes erforderlich.

Seit dem 01. Januar 2021 beträgt die maximale Gültigkeit von Kinderreisepässen 12 Monate. Eine Verlängerung ist längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres ist grundsätzlich ein Reisepass auszustellen.

Die Verlängerung der Gültigkeit erfolgt für ebenfalls maximal 12 Monate. Sie ist nur möglich, wenn die Verlängerung vor dem Ablauf der bestehenden Gültigkeit beantragt wird. 

Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Sie können die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder auch auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de (Öffnet in einem neuen Tab)) nachlesen.

Voraussetzungen

  • Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Das Kind hat seinen Hauptwohnsitz in Zülpich
  • Bei Antragstellung ist die Anwesenheit des Kindes in jeder Altersklasse sowie eines Sorgeberechtigten erforderlich
  • Die Zustimmung der Sorgeberechtigten muss schriftlich vorliegen

Erläuterungen und Hinweise

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