Für den neuen elektronischen Personalausweis benötigen wir:
- den „alten" Personalausweis
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren bzw. 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren:
- die Anwesenheit eines Sorgeberechtigten ist erforderlich
- bei gemeinsamen Sorgerecht: schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten
- bei alleinigem Sorgerecht: Nachweis über alleiniges Sorgerecht (z.B. Scheidungsurteil)
- Ausweise beider Elternteile
- persönliche Anwesenheit des Kindes
Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Weitere Gebührenregelungen bei Nutzung der eID-Funktion:
Ändern der Transport-Pin in eine 6-stellige persönliche PIN im Bürgerbüro bei der Ausgabe des Personalausweises: gebührenfrei
Erstmaliges Einschalten der Online-Ausweisfunktion ab Vollendung des 16. Lebensjahres mit Setzen der persönlichen PIN: gebührenfrei
Nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
Ausschalten der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.b. PIN vergessen): 6,00 Euro
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6,00 Euro
Die Gültigkeit des Bundespersonalausweises beträgt bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre, bei Personen ab dem vollendeten 24. Lebensjahr 10 Jahre.
Bitte beachten Sie, dass für die Einreise in einige Länder eine Mindestgültigkeit des Personalausweises vorgeschrieben ist, bzw. die Einreise nur mit einem Reisepass möglich ist.
Die Bearbeitung dauert ca. 2 – 3 Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate Gültigkeit hat, beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird sofort ausgestellt.