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Stadt Zülpich

Rundfunkgebührenbefreiung

Bürgerinnen und Bürger können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht bzw. eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrages beantragen.

Beschreibung

Dafür muss eines der folgenden Voraussetzungen vorliegen:

  • Bezug von Sozialleistungen
  • Bezug von Ausbildungsförderung
  • Gesundheitliche Einschränkungen

Genauere Angaben über die genannten Voraussetzungen, weitere Informationen und Anträge erhalten Sie von der folgenden zuständigen Behörde:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice, 50656 Köln
Tel.: 018 59995 0400
oder unter:  www.rundfunkbeitrag.de/service (Öffnet in einem neuen Tab)

Anträge hält auch das Sozialamt während den Öffnungszeiten für Sie bereit.

Erläuterungen und Hinweise

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