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Stadt Zülpich

Wohngeld

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

Beschreibung

Wer erhält Wohngeld?
Wohngeld wird als Mietzuschuss u. a. gewährt an

  • Mieterinnen und Mieter,
  • Untermieter und Untermieterinnen,
  • Heimbewohnerinnen und Heimbewohner.

Wohngeld wird als Lastenzuschuss u. a. gewährt an

  • Eigentümer und Eigentümerinnen
    • von Ein- und Zweifamilienhäusern,
    • von Eigentumswohnungen.

Wie hoch ist das Wohngeld?
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten hängt im Wesentlichen ab von

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Gesamteinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung.

Wohngeld nur auf Antrag
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt.

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Wohngeldreform 2023

Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen. Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes  www.wohngeldrechner.nrw.de (Öffnet in einem neuen Tab) die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

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Anträge erhalten Sie bei der Wohngeldstelle der Stadt Zülpich oder online beim Land NRW.

Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die notwendigen Unterlagen bei. Welche Unterlagen erforderlich sind, ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach Ihren Verhältnissen. Eine Aufstellung von in Betracht kommenden Unterlagen finden Sie in den Antragsvordrucken.
Wenn Sie einen Wohngeldanspruch haben, kann Wohngeld grundsätzlich erst ab dem Monat gezahlt werden, in dem der Antrag bei der Stadt Zülpich eingegangen ist.

Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass die Wohngeldstelle dienstags für den Publikumsverkehr geschlossen bleibt, um der Sachbearbeitung Gelegenheit zu geben, die Vielzahl Ihrer Anliegen mit der nötigen Sorgfalt bearbeiten zu können!

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Öffnungszeiten:

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:30 Uhr

Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr

Dienstag ganztägig geschlossen

Erläuterungen und Hinweise

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