Details
Bemerkung
Hinweise zum Widerspruch:
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten zur Wahlwerbung (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG).
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift, Datum und Art des Jubiläums) an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk zu Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG).
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an Adressbuchverlage zur Herausgabe von Adressverzeichnissen in Buchform (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG).
Sie haben ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, Anschrift, Sterbedatum) an eine öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft, wenn sie als Familienangehöriger (Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft nicht derselben oder keiner Religionsgesellschaft angehören. Dies gilt nicht, soweit Daten für Zwecke der Steuererhebung der Religionsgesellschaft übermittelt werden (§ 42 Abs. 2 und 3 BMG).
Darüber hinaus haben Sie ein kostenloses Widerspruchsrecht gegen die Weiterleitung Ihrer nach dem Bundesmeldegesetz erhobenen Daten (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (§ 58c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetz und § 36 Abs. 2 BMG).
Hinweise zur Einwilligung:
Einfache Melderegisterauskünfte (Vor- und Familienname, ggf. Doktorgrad, Anschrift) zum Zwecke der Werbung und des Adresshandels darf die Meldebehörde nur nach ihrer generellen Einwilligung erteilen (§ 44 Abs. 3 Satz 2 BMG).
Allgemeine Hinweise:
Von Ihren Widerspruchsrechten und der Möglichkeit zur Erteilung der generellen Einwilligung können Sie bei der Anmeldung oder Ummeldung durch Erklärung auf diesem Formular oder zu einem späteren Zeitpunkt Gebrauch machen.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | |
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Nina Berger | 02252 52225 | |
Katrin Hänsgen | 02252 52226 |
Organisationseinheiten
Name |
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Team 601 |