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Stadt Zülpich

Verlust / Diebstahl von Ausweisdokumenten

Wenn Sie eines Ihrer Ausweisdokumente verloren haben oder dieses Ihnen gestohlen wurde, ist eine Verlustanzeige zu erstatten.

Beschreibung

Die Verlustanzeige, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen (bei minderjährigen Unterschrift eines Sorgeberechtigten), nehmen wir im Bürgerbüro entgegen. Im Falle des Diebstahls sollten Sie ebenfalls eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Vor der Neubeantragung des verlorenen oder gestohlenen Ausweisdokuments soll, ab dem Tag der Verlustmeldung, eine Wartefrist von vier Wochen eingehalten werden, da verlorene oder gestohlene Ausweisdokumente wieder aufgefunden und somit eine Neubeantragung des Ausweisdokuments nicht erforderlich ist.

Bis zur eventuell notwendigen Ausstellung eines neuen Ausweisdokuments besteht jederzeit die Möglichkeit einen vorläufigen Personalausweis bzw. vorläufigen Reisepass auszustellen.

Erläuterungen und Hinweise

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