Details
Dokumente
- Da die zu befreiende Person oftmals nicht in der Lage ist, die Befreiung für sich zu beantragen, kann auch eine bevollmächtigte Person/Betreuer dies vornehmen.
- Über den Gesundheitszustand der Person ist ein entsprechender Nachweis von Krankenhaus/Pflegeheim oder Hausarzt sowie der Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person vorzulegen.
Gebühren
Die Befreiung von der Ausweispflicht ist gebührenfrei.
Bemerkung
Zum Ausweisen dient ab diesem Zeitpunkt ein vom Bürgerbüro gesiegeltes Schreiben, woraus die Befreiung hervorgeht.
Kontakt
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Telefon | |
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Nina Berger | 02252 52225 | |
Katrin Hänsgen | 02252 52226 |
Organisationseinheiten
Name |
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Team 601 |