Hinweis zur EU-Dienstleistungsrichtlinie
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EG-Dienstleistungsrichtlinie) sieht unter anderem seit dem 28. Dezember 2009 die Einrichtung sogenannter Einheitlicher Ansprechpartner (EA) vor, über die alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abgewickelt werden können. Zentrale Aufgaben des EA soll die Übermittlung von Information darüber sein, welche Anforderungen für die rechtmäßige Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit in Deutschland bestehen. Auf Wunsch des Dienstleisters nimmt der EA bei all diesen Verfahren eine unterstützende Funktion wahr.
Dienstleistungserbringern steht es frei, ob sie die Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme ihrer Dienstleistungstätigkeiten erforderlich sind, über die zuständigen Behörden oder den EA abwickeln möchten.