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Stadt Zülpich

Verfahrensfreie Vorhaben (§ 62 BauO NRW 2018)

Eine Auswahl von Bauwerken kann ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden, aber Vorsicht ist besser als Abriss.

Grundsätzlich steht im §62 BauO NRW 2018 welche Bauvorhaben ohne Genehmigungsverfahren errichtet werden können. Dazu gehören z.B. Zäune, kleine Terrassenüberdachungen und kleine Abstellgebäude (Gartenhaus).
Allerdings sind gem. §52 BauO NRW 2018 bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen die Bauherrin oder der Bauherr (und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten) dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Dies gilt auch für die verfahrensfreien Bauvorhaben.


Somit muss vorher geklärt sein, ob es eine Vorschrift gibt, die gegen das Bauvorhaben spricht. Dabei müssen nicht nur die Regelungen der Bauordnung, des Baugesetztes oder eines Bebauungsplans berücksichtigt werden, auch der Denkmalschutz, der  Natur- und Landschaftsschutz, evtl. vorhandene Überschwemmungsgebiete, etc. müssen dabei berücksichtigt werden.


Unsere Empfehlung ist daher, dass Sie sich vorher bei einem unserer Ansprechpartner über die Genehmigungsfreiheit Ihres Bauvorhabens und was Sie bei der Planung beachten müsse  informieren. 

Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Zülpich

Jan Rohloff
Jonah Kehren

Ihre Ansprechpartner bei der Unteren Bauaufsicht Stadt Mechernich

Für die Ortsteile: Bessenich, Bürvenich, Eppenich, Füssenich, Geich, Hoven, Juntersdorf, Langendorf, Linzenich, Lövenich, Merzenich, Schwerfen, Sinzenich, Zülpich 

Oliver Ahne

Für die Ortsteile: Dürscheven, Enzen, Lüssem, Mülheim, Nemmenich, Niederelvenich, Oberelvenich, Rövenich, Ülpenich, Weiler i.d. Ebene, Wichterich

Birgit Bach

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