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Stadt Zülpich

Bauakteneinsicht

Die Bauakte gehört zum Haus, wie der Fahrzeugbrief zum Auto.

Bauakteneinsicht

Grundsätzlich besteht für den Bauherrn die Verpflichtung Unterlagen zu Gebäuden (Baugenehmigung, Bauzeichnungen,  Bescheinigungen und bautechnische Nachweise) aufzubewahren und bei Verkauf an den neuen Eigentümer weiter zu geben.
Die Akteneinsicht ist bei der Bauverwaltung Zülpich grundsätzlich möglich. 
Das Altaktenarchiv der Bauverwaltung besteht ab ca. Juni 1945.


Antragsvoraussetzungen:
- Antrag durch Eigentümer oder von ihm schriftlich bevollmächtigte Person
- Angaben zur Lage des Objektes (Straße, Hausnummer und/oder genaue Katasterangaben
- Angabe zum Baujahr (wenn möglich)
- Name des Bauherren zur Zeit des Bauvorhabens (bei Baujahr zwischen 1945 und 1970) zwingend erforderlich, da das Altarchiv alphabetisch unter dem Namen des jeweiligen Bauherrn geführt wird
- schriftliche Anfrage per Mail an Bauaktenstadt-zuelpichde
 
Die Akteneinsicht erfolgt nach Terminabsprache in den Büros der Bauverwaltung.

Ansprechpartner

Jan Rohloff
Angela Blotzheim

Erläuterungen und Hinweise

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