Baugrundstücke müssen gem. § 13 BauO NRW 2018 auch im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein.
Zur Beurteilung von möglichen Gefahren erfolgt grundsätzlich in einem ersten Schritt eine Luftbildauswertung. Im Zuge der Bearbeitung Ihres Bauantrags wird durch das Bauamt der Stadt Zülpich ein Antrag auf Luftbildauswertung beim Ordnungsamt (OA) gestellt. Dieses leitet die Anfrage an den Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) weiter. Auf Grundlage von Luftbildern und anderen Dokumenten nimmt der KBD eine Gefahreneinschätzung vor und empfiehlt unter Umständen eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort.
Die Kosten der Luftbildauswertung trägt das Land NRW.
Ob den Empfehlungen des KBD zu folgen ist, entscheidet allein das Ordnungsamt und teilt dem Bauherrn mit, ob eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort zu erfolgen hat oder diese nicht erforderlich ist.
Sind keine weiteren Maßnahmen vor Ort erforderlich, kann aus Sicht des KBD mit dem Bau begonnen werden.
Sofern jedoch das Ordnungsamt eine Kampfmittelüberprüfung vor Ort für erforderlich hält, hat der Bauherrn ein Antrag auf Kampfmittelüberprüfung beim Ordnungsamt der Stadt Zülpich zu stellen, der wiederum dem KBD zur weiteren Bearbeitung zugeleitet wird. Nach Beendigung der Kampfmittelüberprüfung vor Ort wird dem Ordnungsamt durch den KBD ein Abschlussbericht zugeleitet.