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Stadt Zülpich

Kinderreisepass wurde zum Jahresende abgeschafft

Bei Reisen ins Ausland wird für alle Kinder ein Ausweisdokument benötigt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zur Ablauffrist weiter gültig.

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Bei Reisen ins Ausland wird seit dem 01. Januar 2024 für alle Kinder ein Ausweisdokument benötigt. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber bis zu ihrer regulären Ablauffrist ihre Gültigkeit.

Der Kinderreisepass hat ausgedient. Für Reisen außerhalb der EU gibt es stattdessen seit dem 01. Januar 2024 nur noch den elektronischen Reisepass. Ein Grund für die Abschaffung des Kinderreisepasses ist der Umstand, dass er und insbesondere seine Gültigkeitsdauer von verschiedenen Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr als Ausweisdokument anerkannt werden. Mit der Abschaffung soll außerdem künftig der enorme Aufwand für Eltern und Verwaltungen durch die regelmäßige, jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden werden.

Sobald es ins Ausland außerhalb der EU geht, brauchen alle Kinder, nun einen ganz normalen Reisepass. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis, der für die Kleinen auf besonderen Antrag auch ausgestellt werden kann.

Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten aber bis zu ihrer regulären Ablauffrist ihre Gültigkeit.

Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Kinderreisepass oder einen verlängerten/aktualisierten Kinderreisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden sich auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes bei den Reise- und Sicherheitshinweisen:  www.auswaertiges-amt.de/de/reiseundsicherheit/reise-und-sicherheitshinweise (Öffnet in einem neuen Tab).

Die Ausstellung des Personalausweises kostet bis zum 24. Lebensjahr 22,80 Euro. Er ist sechs Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Die Ausstellung des für Fernreisen benötigten Reisepasses kostet für Personen bis zum 24. Lebensjahr 37,50 Euro. Er ist ebenfalls sechs Jahre gültig und kann ebenfalls nicht verlängert werden.

Unabhängig von der im Personalausweis bzw. Reisepass angegebenen Gültigkeit verlieren die Ausweisdokumente ihre Gültigkeit, wenn eine einwandfreie Feststellung der Identität des Ausweisinhabers nicht mehr möglich ist. Dies kann bei Baby- und Kinderfotos auch früher als nach sechs Jahren der Fall sein.

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  • MW auf Pixabay
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