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Stadt Zülpich

Eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau im Stadtgebiet

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die derzeit mit dem Glasfaserausbau beschäftigten Telekommunikationsunternehmen nicht in einem Auftragsverhältnis zur Stadt Zülpich stehen.

Die Versorgung mit einer zeitgemäßen und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur – und damit einer qualitativ guten Internetverbindung – nimmt in der Gesellschaft verständlicherweise einen hohen Stellenwert ein. Die Zuständigkeit liegt hier bei den Telekommunikationsunternehmen (TKU), die insbesondere im ländlichen Raum zu einem zukunftsfähigen Glasfaserausbau regelmäßig aber nur dann bereit sind, wenn eine ausreichende Nachfragebündelung erzielt werden kann oder vorhandene Wirtschaftlichkeitslücken von staatlicher Seite über Fördermittel geschlossen werden.

Vorausgesetzt, dass der Staat überhaupt Fördermittel bereitstellt, ist der Weg bis zu dem eine Förderperspektive eingeräumt wird aber beschwerlich und vor allem extrem zeitaufwendig. Vor diesem Hintergrund war grundsätzlich zu begrüßen, dass sich sowohl die Deutsche Telekom GmbH als auch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH im Stadtgebiet Zülpich (Deutsche Telekom: Kernstadt Zülpich und Hoven – ohne gesicherte Nachfragebündelung / Deutsche Glasfaser: grundsätzlich in den anderen Ortsteilen, sofern sich in der vorgeschalteten Vermarktungsphase eine ausreichende Nachfragebündelung erzielen lässt) zu einem eigenwirtschaftlichen Ausbau entschlossen haben.

Die TKU´s stehen dabei also nicht in einem Auftragsverhältnis zur Stadt Zülpich.

Beiden Projektträgern wurde für den Glasfaserausbau in Deutschland von der Bundesnetzagentur nach dem Telegraphenwegegesetz ein Wegerecht (Nutzungsrecht an öffentlichen Verkehrsflächen für die Verlegung von Glasfaserleitungen) übertragen. Auf dieser Basis sind dann bei den Kommunen im konkreten Einzelfall zusätzlich noch Aufbruchgenehmigungen zu beantragen. (Ein Eingriff in Privatgrundstücke ist mit den jeweiligen Eigentümern abzustimmen).

Die Erteilung entsprechender Genehmigungen wird regelmäßig mit der Auflage verbunden, dass der Ausbau nach den "anerkannten Regeln der Technik" zu erfolgen hat. So sind die in Anspruch genommenen öffentlichen Verkehrsflächen in den ursprünglichen Zustand oder in einen Zustand vergleichbarer Qualität wiederherzustellen.

[Der Fairness halber soll an dieser Stelle aber nicht unerwähnt bleiben, dass die von den TKU`s in Anspruch genommene städtische Infrastruktur z.T. sicher auch Vorschädigungen aufweist, die nicht dem Breitbandausbau zuzuschreiben sind.]

Die Zuständigkeit für die Beauftragung von beim Ausbau einzubindende Tiefbauunternehmen liegt bei den v.g. Projektträgern und entzieht sich folglich auch der Einflussmöglichkeit der Stadt Zülpich. Der Ablauf in der Praxis erfolgt so, dass nach erteilter Aufbruchgenehmigung zunächst mit der städtischen Tiefbauabteilung eine Vorabbegehung der Trasse vorgenommen und dabei die Oberflächenqualität festgestellt wird. Während der Bauphase wird die Ausführung von der städtischen Tiefbauabteilung und der ergänzenden Einbindung eines externen Ingenieurbüros begleitet. Die Beseitigung dabei festgestellter Mängel wird unmittelbar eingefordert. Ebenfalls wird eingeschritten, wenn beim Ausbau von Absprachen abgewichen wird.  

Häufig werden die Kabelgräben in der Bauphase zunächst nur mit Kaltasphalt provisorisch geschlossen, um übergangsweise der Verkehrssicherheit entsprechen zu können. Sobald die Funktionsfähigkeit des verlegten Kabelstrangs gegeben ist, hat dann aber absprachegemäß die Fertigstellung nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen (u.a. Deckschicht aus Asphalt).

Diese Verfahrensweise macht aus Sicht der Stadt Zülpich durchaus Sinn, da bei Fehlfunktionen ansonsten erneut intensiv in den öffentlichen Verkehrsraum eingegriffen werden müsste.

Nach Beendigung der Bauarbeiten erfolgt eine Schlussbegehung (ggfls. unter Einbeziehung der Ortsvorsteher). Eine Schlussabnahme durch die Stadt Zülpich setzt voraus, dass festgestellte Mängel behoben sind.

Die Projektträger haben folgende Ansprechpartner benannt, die bei Hinweisen oder Beschwerden in erster Linie kontaktiert werden können:

Deutsche Glasfaser
Herr Arend Smit, Bauleiter vor Ort (ausführende Firma Siers)
Tel.: 0172 186 0268
E-Mail:  a.smitsiersgmbhde

Herr Eugen Sherman, Bauleiter (Projektträger Deutsche Glasfaser)
Tel.: 0162 419 2066
E-Mail:  e.shermandeutsche-glasfaserde


Deutsche Telekom
Herr Patrick Thur, Bauleiter (ausführende Firma F.-J. Braun)
Tel.: 0163 7272 779
E-Mail:  P.Thurtiefbau-braunde

Herr Torsten-Heinz Wilde (Projektträger Telekom)
Tel.: 0160 969 857 13
E-Mail:  Torsten-Heinz.Wildetelekomde


Im Rathaus wird die Ausbaumaßnahme von technischer Seite vorrangig begleitet durch die Herren Dirk Schneiders und Norbert Kloten.

Herr Dirk Schneiders
Tel.: 02252 52 313
E-Mail:  Dschneidersstadt-zuelpichde

Herr Norbert Kloten
Tel.: 02252 52 233
E-Mail:  Nklotenstadt-zuelpichde

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