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Stadt Zülpich

Bundestagswahl am 26. September 2021

Bürgermeister Ulf Hürtgen ruft dazu auf, vom Wahlrecht Gebrauch zu machen und weist auf die Beachtung der Fristen zur Briefwahl hin.

Am Sonntag, 26. September 2021, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt.

Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie über die Zusammensetzung des Parlaments. Sie bestimmen darüber, wer als nächste Bundeskanzlerin oder als nächster Bundeskanzler unser Land regiert. Sie bestimmen darüber, in welcher politischen Landschaft Deutschland sich weiterentwickelt.

Wahlen sind ein zentrales Element einer freiheitlichen Demokratie. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die Demokratie und die Stabilität unseres Landes. Denn jede einzelne Wählerstimme ist ein Auftrag an die Abgeordneten, ihr Amt mit aller Sorgfalt, nach bestem Wissen und Gewissen zu unser aller Wohl auszuüben.

Kurz gesagt: Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, haben es mit Ihrer Stimmabgabe im wahrsten Sinne des Wortes in der Hand!

Ich appelliere daher an Sie: Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Wer am Sonntag nicht den Weg ins Wahllokal schafft, dem steht die Möglichkeit der Briefwahl offen. Aber auch hier gilt: Die Zeit drängt. Damit Ihre Stimme nicht verloren geht, sollten Sie kurzfristig Ihre Unterlagen auf den Weg bringen.

Ich bitte Sie deshalb: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht, stärken Sie die Demokratie und entscheiden Sie mit, wer künftig unser Land regieren soll!

Zahlreiche ehrenamtliche Wahlhelferinnen und -helfer sind auch in diesem Jahr wieder aktiv. Ein herzliches Dankeschön für Ihr Engagement und Ihren wertvollen Einsatz bei der Bundestagswahl 2021.

Alle Wählerinnen und Wähler haben zwei Stimmen. Mit der Erststimmte auf der linken Stimmzettelhälfte wird der oder die Wahlkreisabgeordnete gewählt. Mit der Zweitstimme auf der rechten Stimmzettelhälfte wird die Partei gewählt. Die Stimmabgabe kann entweder im Wahllokal vor Ort oder alternativ per Briefwahl erfolgen.

Für die bevorstehende Wahl wird erwartet, dass sehr viele Wählerinnen und Wähler Ihre Stimmen per Briefwahl abgeben. Landeswahlleiter Wolfgang Schellen appelliert an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe jetzt auf den Weg zu bringen. „Für den rechtzeitigen Eingang des hellroten Wahlbriefs bei der Stadt sind die Briefwählerinnen und -wähler selbst verantwortlich. Wahlbriefe, die bei der Stadt nicht bis zum 26. September 2021 um 18 Uhr eingehen, werden bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, so Schellen. Dies gilt auch für Zülpich. Sofern Ihre Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 26.09.2021 um 18 Uhr im Briefkasten der Stadtverwaltung Zülpich ankommen oder im Wahlbüro des Rathauses persönlich abgegeben werden, werden diese bei der Auszählung berücksichtigt.

Ihr
Ulf Hürtgen
Bürgermeister

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