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Stadt Zülpich

3G im Rathaus und dem Baubetriebshof der Stadt Zülpich

Der Zugang zum Rathaus und zum Baubetriebshof ist ab dem 01. Dezember 2021 nur noch nach der 3G-Regel (= geimpft, getestet oder genesen) möglich.

Der Zugang zum Rathaus und dem Baubetriebshof ist ab dem 01. Dezember 2021 nur noch nach der 3G-Regel möglich. Ein zertifizierter Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Zur Vermeidung unnötiger Kontakte wird gebeten, Anliegen primär telefonisch oder per E-Mail vorzubringen. Für dringende, unaufschiebbare Anliegen wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die Ansprechpartner sind im Internet auf  www.zuelpich.de (Öffnet in einem neuen Tab) (Rubrik: Was erledige ich wo?) abrufbar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

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