Der Zugang zum Rathaus und dem Baubetriebshof ist ab dem 01. Dezember 2021 nur noch nach der 3G-Regel möglich. Ein zertifizierter Schnelltest darf nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Ausgenommen sind lediglich Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Zur Vermeidung unnötiger Kontakte wird gebeten, Anliegen primär telefonisch oder per E-Mail vorzubringen. Für dringende, unaufschiebbare Anliegen wird um eine vorherige Terminvereinbarung gebeten. Die Ansprechpartner sind im Internet auf www.zuelpich.de (Öffnet in einem neuen Tab) (Rubrik: Was erledige ich wo?) abrufbar.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.